Bundesrat billigt Richtlinie für Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Bundesrat billigt Richtlinie für Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Berlin (epd). Beschäftigte auch kleinerer Betriebe haben künftig einen Anspruch auf eine Begründung, wenn ihnen die Freistellung von der Arbeit zur Pflege eines Angehörigen verwehrt wird. Der Bundesrat billigte am Freitag die Umsetzung einer EU-Richtlinie, die Eltern und pflegenden Angehörigen mehr Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglichen soll. Die damit verbundenen gesetzlichen Regelungen zielen vor allem auf Kleinbetriebe.

Wo nicht mehr als 15 Beschäftigte arbeiten, können die Arbeitgeber bisher die Gewährung einer vollständigen oder teilweisen Freistellung zur Pflege ohne Angabe von Gründen verweigern. Künftig müssen Chefs und Chefinnen binnen vier Wochen eine Entscheidung treffen. Eine Ablehnung muss begründet werden. Das gilt auch, wenn Mütter oder Väter ihre Arbeitsstunden in der Elternzeit verringern wollen. Für den Zeitraum einer Freistellung wird ein Kündigungsschutz eingeführt.

Die EU-Mitgliedstaaten sollten die seit August 2019 gültige Richtlinie eigentlich bis August dieses Jahres in nationales Recht umsetzen. Dafür mussten in Deutschland das Bundeselterngeld- und das Elternzeitgesetz sowie die Gesetze für eine Pflege-Auszeit im Job geändert werden.