Antragsfristen für Ahrtal-Wiederaufbau bis 2026 verlängert

Antragsfristen für Ahrtal-Wiederaufbau bis 2026 verlängert

Mainz (epd). Nach massiver Kritik an den zu engen Fristen bei den Wiederaufbauhilfen für das Ahrtal und die anderen Hochwassergebiete in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen hat die Bundesregierung eingelenkt. Wie Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) am Dienstag in Mainz bekanntgab, können Mittel aus dem 30 Milliarden Euro umfassenden Wiederaufbaufonds von Bund und Ländern nun drei Jahre länger als bislang geplant bis Juni 2026 beantragt werden. Dies habe das Bundeskanzleramt zugesagt.

Ursprünglich war vorgesehen, dass Kommunen und private Opfer der Flutkatastrophe ihre Anträge bis zum 30. Juni 2023 stellen sollten. Die Mainzer Landesregierung hatte sich bereits seit längerer Zeit für eine Fristverlängerung starkgemacht, da absehbar wurde, dass die Vorgabe in vielen Fällen nicht einzuhalten wäre. Fehlende Gutachter, Verzögerungen bei der Bereitstellung von Ersatzgrundstücken, Lieferengpässe für Baumaterialien und Schwierigkeiten beim Finden von Handwerkerfirmen verzögern den Wiederaufbau der im Juli 2021 zerstörten Ortschaften.