Berufsgewerkschaft DHV will Rechte in Straßburg erstreiten

Berufsgewerkschaft DHV will Rechte in Straßburg erstreiten

Karlsruhe (epd). Die im Christlichen Gewerkschaftsbund organisierte Berufsgewerkschaft DHV will beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ihre Tariffähigkeit erstreiten. Wie die DHV am Montag in Hamburg mitteilte, hat sie beim Gericht in Straßburg Beschwerde gegen entsprechende Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts eingelegt.

Im Juni 2021 hatte das Bundesarbeitsgericht der DHV die Tariffähigkeit abgesprochen. Sie habe nach eigenen Angaben knapp 67.000 Mitglieder. Das reiche aber für eine ausreichend mächtige und leistungsstarke Gewerkschaft nicht aus, hieß es zur Begründung. Als Folge der Entscheidung wurden mit der DHV geschlossene Tarifverträge nichtig. Eine von der DHV eingelegte Verfassungsbeschwerde blieb erfolglos.

Die Gewerkschaft DHV ist Mitglied des Christlichen Gewerkschaftsbundes, der allerdings nichts mit den beiden großen Kirchen zu tun hat. Die zunächst für Kaufmannsgehilfen gegründete Arbeitnehmervereinigung hatte ihren Zuständigkeitsbereich umfassend erweitert. So wurden Tarifverträge auch für den Bereich Handel, Banken und Versicherungen, aber auch für Rettungsdienste, die Arbeiterwohlfahrt und das Deutsche Rote Kreuz angestrebt und abgeschlossen. Mehrere konkurrierende Gewerkschaften, darunter ver.di und die IG Metall, sowie die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Berlin hielten die DHV aber für nicht tariffähig.

Die DHV rügt mit ihrer Beschwerde nur eine Verletzung des Artikels 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der neben anderen Bestimmungen das Recht zur Gründung von Gewerkschaften umfasst. Die Aberkennung der Tariffähigkeit sei unverhältnismäßig, hieß es seitens der DHV. Das Bundesarbeitsgericht habe ihre mehr als 70-jährige Tarifarbeit vollkommen unbeachtet gelassen.