Suizidassistenz: Juristen lehnen Regelung im Strafgesetzbuch ab

Suizidassistenz: Juristen lehnen Regelung im Strafgesetzbuch ab

Berlin (epd). In der öffentlichen Anhörung zu Plänen einer neuen Regulierung der Hilfe beim Suizid haben die geladenen Juristen Skepsis gegenüber einer erneuten strafrechtlichen Regelung geäußert. Die Hilfe bei der Ausübung eines Freiheitsrechts sei „kein im Regelfall strafwürdiges Unrecht“, erklärte der Düsseldorfer Strafrechtsprofessor Helmut Frister in seiner Stellungnahme zur Anhörung am Montag im Rechtsausschuss des Bundestages. Es erscheine nicht sachgerecht, „eine bei der Ausübung dieses Rechts geleistete Hilfe grundsätzlich mit Strafe zu bedrohen“, betonte er.

Der Münchner Strafrechtsexperte Christoph Knauer bezeichnete in seiner Stellungnahme Pläne, die Suizidhilfe wieder unter Strafe zu stellen, als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Auch der Hamburger Jurist Karsten Gaede äußerte Skepsis und warnte zusätzlich davor, Betroffene, die Hilfe bei der Selbsttötung in Anspruch nehmen wollen, mit „maximalen und kaum konkretisierten Anforderungen“ zu überfordern.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2020 geurteilt, dass das Recht auf selbstbestimmtes Sterben auch das Recht umfasst, hierbei Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen. Eine bis dahin geltende Regelung, die organisierte Suizidassistenz von Sterbehilfeorganisationen verboten hatte, erklärte das Gericht für nicht zulässig. Nun geht es im Bundestag um eine mögliche Folgeregelung.

Drei Gruppen mit Abgeordneten verschiedener Fraktionen haben dazu Vorschläge vorgelegt. Alle drei Entwürfe sehen vor, dass das Betäubungsmittelgesetz dahingehend geändert wird, dass todbringende Medikamente auch für eine beabsichtigte Selbsttötung verschrieben werden dürfen, legen die Hürde dafür aber unterschiedlich hoch.

Eine Gruppe um Lars Castellucci (SPD), Ansgar Heveling (CDU) und Kirsten Kappert-Gonther (Grüne) plädiert für ein erneutes Verbot der organisierten, sogenannten geschäftsmäßigen Suizidassistenz, das aber in eng definierten Grenzen Ausnahmen zulässt. Voraussetzung für eine legale Hilfe bei der Selbsttötung wäre unter anderem eine ärztliche Begutachtung.

Zwei andere Gruppen legen in ihren Entwürfen den Fokus auf die Durchsetzung des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben und lehnen eine Regelung im Strafrecht ab. Katrin Helling-Plahr (FDP), Helge Lindh (SPD) und weitere Parlamentarier wollen eine Beratung zur Bedingung für eine Suizidassistenz machen. Der Vorschlag von unter anderem Renate Künast (Grüne) und Nina Scheer (SPD) geht in eine ähnliche Richtung wie der von Helling-Plahr. Er unterscheidet bei den Voraussetzungen allerdings zwischen Menschen in medizinischen Notlagen und solchen, die das nicht sind.