Bundesregierung geht geplante Einbürgerungsreform an

Bundesregierung geht geplante Einbürgerungsreform an
5,7 Millionen Ausländer leben seit mehr als zehn Jahren in Deutschland. Nur ein kleiner Teil lässt sich bislang einbürgern. Die Bundesinnenministerin will die Hürden senken und geht die im Koalitionsvertrag vereinbarte Einbürgerungsreform an.

Berlin (epd). Das Bundesinnenministerium bringt die im Koalitionsvertrag vereinbarten Erleichterungen bei Einbürgerungen auf den Weg. Wie ein Sprecher am Freitag in Berlin sagte, wird in Kürze ein entsprechender Gesetzentwurf in die Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung gehen. Laut dem Entwurf, der dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt, werden darin die zentralen Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt: So sollen die Aufenthaltsdauer in Deutschland bis zur Möglichkeit der Einbürgerung verkürzt, Sprachanforderungen für bestimmte Gruppen reduziert und künftig hingenommen werden, wenn Menschen mehrere Staatsbürgerschaften haben.

Es sei ein Anliegen der Koalition, das Staatsangehörigkeitsrecht für die heutige vielfältige Einwanderungsgesellschaft zu modernisieren, sagte der Sprecher von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). Der Referentenentwurf, über den zuerst die „Süddeutsche Zeitung“ berichtete, verweist auf die schlechte Einbürgerungsquote in Deutschland. Demnach lebten Ende 2021 10,7 Millionen Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in Deutschland, 5,7 bereits seit mehr als zehn Jahren.

Nach acht Jahren wäre eine Einbürgerung nach aktuellem Recht möglich. Nur verhältnismäßig wenige Menschen machen dem Entwurf zufolge davon aber Gebrauch. Die Einbürgerungsquote lag demnach 2019 in Deutschland bei 1,3 Prozent, im Schnitt der Länder der Europäischen Union bei zwei Prozent. Der Entwurf spricht von Hindernissen bei der Einbürgerung, die nun aus dem Weg geräumt werden sollen.

Die für eine Einbürgerung nötige Aufenthaltsdauer in Deutschland soll den Plänen von Faeser zufolge auf fünf Jahre verringert werden. Entsprechend früher sollen in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern nach dem sogenannten Geburtsortsprinzip den deutschen Pass erhalten können. Sie würden nach den Plänen automatisch Deutsche, wenn ein Elternteil fünf statt bislang acht Jahre in Deutschland ist.

Der Entwurf sieht zudem vor, dass Mehrstaatigkeit hingenommen wird. Bestimmte Gruppen, beispielsweise Deutsch-Türken, müssen sich bislang als Erwachsene für einen Pass entscheiden. Die Einbürgerung der Gastarbeitergeneration und generell für ältere Menschen will Faeser erleichtern, indem das nachzuweisende Sprachniveau herabgesenkt wird.