DAK fordert schnelle Entlastung von Familien beim Pflegebeitrag

DAK fordert schnelle Entlastung von Familien beim Pflegebeitrag

Hamburg (epd). Familien mit mehr als einem Kind müssen einer Studie zufolge bei den Beiträgen zur gesetzlichen Pflegeversicherung im Durchschnitt um 176 Euro pro Jahr entlastet werden. Die dadurch entstehende Finanzlücke dürfe nicht der gesetzlichen Pflegeversicherung aufgebürdet werden, forderte der Vorstandsvorsitzende der Krankenkasse DAK, Andreas Storm, bei der Vorstellung der Studie am Freitag in Berlin. „Sie muss aus Steuermitteln ausgeglichen werden“, sagte der Kassen-Chef. Der Pflegeversicherung würden dadurch jährliche Einnahmen von bis zu 2,9 Milliarden Euro entgehen, hat der Bremer Pflegeökonom Heinz Rothgang im Auftrag der DAK-Gesundheit berechnet.

Die Beitragssenkungen müssen spätestens im August 2023 wirksam werden, entschied das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil im Mai dieses Jahres. Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe beurteilte die gleiche Beitragsbelastung in der Pflegeversicherung bei steigender Kinderanzahl als verfassungswidrig. Derzeit liegt der Pflegebeitrag für Eltern bei 3,05 Prozent des Bruttoeinkommens, der für Kinderlose bei 3,4 Prozent.

Nach Rothgangs Berechnungen würde der Beitragssatz um einen bestimmten Faktor je Kind sinken, der mit der Kinderzahl geringer wird: Versicherte mit zwei Kindern würden 2,75 Prozent zahlen, Versicherte mit drei Kindern 2,5 Prozent.

Der Pflegeforscher verwies darauf, dass das Bundesverfassungsgericht die Notwendigkeit einer Entlastung von Familien mit mehreren Kindern mit der „Kostenlast“ der Kindererziehung begründet hatte. „Dieser Familienlastenausgleich ist als allgemeine Staatsausgabe ordnungspolitisch grundsätzlich aus Steuermitteln zu finanzieren“, befindet Rothgang in seiner Analyse.

Diese Einschätzung teilt Maria Loheide, Vorständin für Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Wir begrüßen es, dass die Erziehungsleistungen von Familien nach Kinderzahl in der Pflegeversicherung honoriert werden müssen. Die Finanzierung durch einen Steuerzuschuss aus dem Bundeshaushalt ist richtig, denn es handelt sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“, sagte Loheide in Berlin.