Strafrechtliche Ermittlung gegen Kardinal Woelki

Strafrechtliche Ermittlung gegen Kardinal Woelki
Erzbistum erwägt arbeitsrechtlich Schritte gegen Mitarbeiterin
Die Aussagen einer früheren Mitarbeiterin des Erzbistums Köln belasten Kardinal Woelki. Die Staatsanwaltschaft ermittelt. Das Erzbistum weist die Vorwürfe zurück und kündigt die Prüfung arbeitsrechtlicher Schritte gegen die Mitarbeiterin an.

Köln (epd). Wegen einer möglichen Falschaussage im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch ermittelt die Staatsanwaltschaft Köln gegen den Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki. Die Staatsanwaltschaft teilte am Mittwoch mit, sie habe strafrechtliche Ermittlungen gegen den katholischen Theologen wegen des Verdachts einer falschen eidesstattlichen Versicherung im Zusammenhang mit mutmaßlichen Missbrauchstaten des früheren „Sternsinger“-Präsidenten Winfried Pilz aufgenommen.

Der Vorsitzende der Unabhängigen Aufarbeitungskommission für den sexuellen Missbrauch im Erzbistum Köln, Stephan Rixen, forderte eine gründliche Aufklärung. Zuvor hatte die frühere Mitarbeiterin der Personalabteilung des Erzbistums Köln eine Angabe des Kardinals im Fall Pilz infrage gestellt und dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Mittwoch) dazu belastende Dokumente vorgelegt. Das Erzbistum weist die Vorwürfe zurück und erwägt arbeitsrechtliche Schritte gegen die Frau.

Das Erzbistum Köln reagierte am Mittwoch mit einer Stellungnahme auf die Berichterstattung mit den Aussagen der ehemaligen Mitarbeiterin der Personalabteilung des Erzbistums, wonach Woelki deutlich früher mit den Vorwürfen gegen Pilz befasst worden sein soll als von ihm angegeben. Diese Aussagen der ehemaligen Mitarbeiterin seien ein erneuter und unbegründeter Versuch, „Kardinal Rainer Maria Woelki eine falsche eidesstattliche Versicherung zu unterstellen“, heißt es in der Stellungnahme des Erzbistums.

An der Aussage des Erzbischofs, dass er erstmals im Juni 2022 mit den Vorwürfen gegen Pilz befasst wurde, gebe es „nichts zu rütteln“. Der Erzbischof habe versichert, dass er die Akte nicht kannte und es für ihn auch keinen erkennbaren Grund gab, diese anzufordern, hieß es. Das Erzbistum werde jetzt prüfen, ob gegen die ehemalige Mitarbeiterin im Generalvikariat, die seit Jahren an einer anderen Stelle eingesetzt sei, arbeitsrechtliche Schritte eingeleitet werden müssen, heißt es weiter in der Stellungnahme.

Der Sprecher des Erzbistums erklärte in der Stellungnahme: „Nach meinem persönlichen Eindruck verdichten sich die Anzeichen, dass der Kölner Erzbischof vor seinem Besuch beim Heiligen Vater in Rom (ad Limina ab 15. November) von interessierten Kreisen noch einmal mit uralten Geschichten, die längst geklärt sind, an den Pranger gestellt werden soll.“

Der Kölner Verfassungsrechtler Rixen, Vorsitzender der Aufarbeitungskommission, sagte dem „Kölner Stadt-Anzeiger“, alle bisher bekannten Indizien und vor allem die Angaben der Mitarbeiterin sprächen dafür, „dass es in der Führungsspitze des Erzbistums mindestens eklatante Versäumnisse, wenn nicht ein bewusstes Wegschauen und Vertuschen gegeben hat“. Die Kommission erwarte „zeitnah eine minutiöse Darstellung der Abläufe im Fall Pilz“.

Woelki hatte in einer presserechtlichen Auseinandersetzung mit der „Bild“-Zeitung eidesstattlich versichert, er sei mit dem Fall Pilz erst in der vierten Juni-Woche 2022 befasst war. Die frühere Mitarbeiterin der Personalabteilung im Erzbistum Köln verweist hingegen darauf, dass eine vor ihr erstellte Namensliste samt Nennung des Pfarrers Winfried Pilz dem Kardinal bereits Anfang 2015 vorgelegt worden sei.

Der 2019 gestorbene Pfarrer Winfried Pilz war lange Jahre Präsident des katholischen Kindermissionswerks „Die Sternsinger“ und galt als führende Figur in der Jugendseelsorge. Bereits in den 70er Jahren soll Pilz einen schutzbedürftigen jungen Erwachsenen sexuell missbraucht haben. Im Februar 2014 wurde dem im Ruhestand befindlichen Pilz ein Strafdekret übermittelt, das ihm den Kontakt mit Minderjährigen verbot und ihn zu Zahlungen an den Betroffenen verpflichtete.