Arbeitsminister Heil legt Eckpunkte für Fachkräfteeinwanderung vor

Arbeitsminister Heil legt Eckpunkte für Fachkräfteeinwanderung vor
Die Bundesregierung will gegen den Fachkräftemangel vorgehen. Fachlich qualifizierte Ausländer sollen es daher in Zukunft einfacher haben, in Deutschland zu arbeiten. Dafür hat Bundesarbeitsminister Heil nun Eckpunkte vorgelegt.

Berlin (epd). Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat Eckpunkte für ein modernes Einwanderungsgesetz zur Ressortabstimmung vorgelegt. Deutschland brauche qualifizierte Fachkräfte, um wirtschaftlich erfolgreich zu bleiben, sagte Heil dem Evangelischen Pressedienst (epd). Dazu brauche es auch deutlich mehr Fachkräfteeinwanderung. Die Koalition wolle den Weg dafür freimachen, „um kluge Köpfe und helfende Hände“ für den deutschen Arbeitsmarkt zu gewinnen. Das Bundeskabinett soll im ersten Quartal 2023 die notwendigen Gesetzesänderungen beschließen.

In dem Eckpunktepapier, das dem epd vorliegt, heißt es, dass die Fachkräfteeinwanderung künftig auf drei Säulen gestützt werden soll. Das Ministerium spricht darin von einer Fachkräfte-, einer Erfahrungs- und einer Potenzialsäule. Wie bisher auch bleiben die Blaue Karte der EU für Hochschulabsolventen und die nationale Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit einem deutschen oder in Deutschland anerkannten Abschluss die zentralen Elemente der Einwanderung (Fachkräftesäule). Eine neue Regelung soll aber vorsehen, dass eine Fachkraft künftig jede qualifizierte Beschäftigung ausüben kann. Eine Mechanikerin soll demnach auch als Logistikerin arbeiten können.

Einwanderer, die mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und einen in ihrem Herkunftsland staatlich anerkannten Berufsabschluss haben, sollen es künftig auch leichter haben, in Deutschland zu arbeiten (Erfahrungssäule). Für IT-Kräfte sollen die Einwanderungsbedingungen dem Papier zufolge noch weiter verbessert werden. Sie konnten bislang schon ohne anerkannten Abschluss nach Deutschland kommen, nun soll die Gehaltsschwelle abgesenkt werden. Zudem müssen sie keine Deutschkenntnisse mehr nachweisen.

Eine sogenannte Chancenkarte soll es Menschen erleichtern, nach Deutschland einzuwandern, die keinen Arbeitsvertrag haben (Potenzialsäule). Interessenten können die „Chancenkarte“ erhalten, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen: ausländischer Abschluss, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse oder ein Voraufenthalt in Deutschland. Die konkreten Voraussetzungen, für den Erhalt der „Chancenkarte“ würden erst im Gesetzgebungsverfahren festgelegt. Dieses wiederum beginne erst nach der Verabschiedung der Eckpunkte durch das Kabinett, teilte ein Sprecher des Arbeitsministeriums mit.

Der von Heil bereits häufiger angekündigte sogenannte Spurwechsel ist in dem Papier nicht enthalten. Dieser soll Asylbewerbern ermöglichen, durch die Aufnahme einer Arbeit eine gesicherte Perspektive in Deutschland zu bekommen. Laut dem Sprecher soll es hierzu eine gesonderte Ressortabstimmung geben. Dabei handele es sich um eine Ausbildungs- oder Beschäftigungsduldung laut Aufenthaltsgesetz, das in die Zuständigkeit des Bundesinnenministeriums falle.