Bundestag beschließt Entlastung für Rentner

Bundestag beschließt Entlastung für Rentner
Rentnerinnen und Rentner erhalten nun auch eine Energiepreispauschale von 300 Euro und damit die gleiche Entlastung wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Im März nächsten Jahres soll die Gaspreisbremse kommen.

Berlin (epd). Wegen der hohen Energiepreise hat der Bundestag am Donnerstag in Berlin weitere Entlastungen auf den Weg gebracht. Einstimmig beschloss das Parlament eine Energiepreispauschale von 300 Euro für Rentnerinnen und Rentner. Am Abend stand der zweite Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger auf der Tagesordnung. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) kündigte an, die geplante Gaspreisbremse werde spätestens zum März umgesetzt.

Rentnerinnen und Rentner sollen die einmalige Energiepauschale im Dezember ausgezahlt bekommen. Das Geld muss versteuert werden, sodass Rentner mit niedrigen Altersbezügen stärker profitieren. Einbezogen sind auch Menschen, die eine Erwerbsminderungs- oder eine Hinterbliebenenrente bekommen. Die Opposition stimmte zu, kritisierte aber, dass die Entlastung nicht zielgenau sei.

Eine 300-Euro-Energiepauschale war im September bereits an alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgezahlt worden. Nach breiter Kritik, unter anderem von Sozialverbänden, hatte die Ampel-Koalition im Rahmen des dritten Entlastungspakets auch eine Zahlung an Rentnerinnen und Rentner angekündigt.

Bundeskanzler Scholz kündigte die Umsetzung der Gaspreisbremse spätestens zum März 2023 an. Er sagte in seiner Regierungserklärung vor dem Treffen der Staats- und Regierungschefs der EU in Brüssel: „Spätestens im März nächsten Jahres erhalten alle Bürgerinnen und Bürgern mit Gas oder Fernwärme ein vergünstigtes Basiskontingent.“ Niemand sollte Angst haben, von den Preisen für Strom, Gas oder Fernwärme überfordert zu werden, ergänzte der Regierungschef.

Die von der Regierung eingesetzte Expertenkommission hatte vorgeschlagen, den Gaspreis durch einen staatlichen Zuschuss ab März auf zwölf Cent pro Kilowattstunde zu senken, für 80 Prozent des geschätzten bisherigen Verbrauchs, um weiter einen Sparanreiz zu geben. Als kurzfristige Hilfe schlägt die Kommission eine Einmalzahlung in Höhe der monatlichen Abschlagszahlung vor. Die Bundesregierung will für Entlastungsmaßnahmen 200 Milliarden Euro zur Verfügung stellen, für die neue Schulden aufgenommen werden.

Um Geringverdienern kurzfristig zu helfen, wollte der Bundestag am Abend außerdem einen zweiten Heizkostenzuschuss für Wohngeld-Empfänger, Studierende und Auszubildende beschließen. Er war ebenfalls im dritten Entlastungspaket zwischen den Regierungsparteien vereinbart worden. Alleinstehende erhalten 415 Euro, Zwei-Personen-Haushalte 540 Euro und Haushalte mit mehr Mitgliedern für jede weitere Person 100 Euro mehr. Für Bafög-Empfängerinnen und -Empfänger sowie Auszubildende, die Berufsausbildungshilfe oder Ausbildungsgeld beziehen, beträgt die Pauschale 345 Euro.