Bundestag berät über Wohngeldreform

Bundestag berät über Wohngeldreform

Berlin (epd). Der Bundestag hat am Donnerstag in Berlin mit den Beratungen über die Wohngeldreform und einen zweiten Heizkostenzuschuss für diesen Winter begonnen. Mit Ausnahme der AfD waren sich alle Fraktionen einig, dass angesichts hoher Mieten und steigender Nebenkosten das Wohngeld erhöht werden müsse. Kritik an dem Gesetzentwurf von Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) gab es aber im Detail.

Geywitz sprach angesichts einer Verdopplung des durchschnittlichen Wohngeldes und der voraussichtlichen Verdreifachung der Empfänger-Haushalte auf rund zwei Millionen von der größten Wohngeldreform in der Geschichte der Bundesrepublik. Im Durchschnitt wird das Wohngeld Geywitz zufolge von 180 auf 370 Euro im Monat steigen. Den Zuschuss bekommen Haushalte mit niedrigen Einkommen, die keine Sozialleistungen beziehen. Künftig werden auch die Heizkosten berücksichtigt sowie Mieterhöhungen infolge energetischer Sanierungen.

Für diesen Winter sollen Wohngeldempfänger außerdem einen zweiten Heizkostenzuschuss in Höhe von 415 Euro bekommen. Zwei-Personen-Haushalte erhalten 540 Euro und Haushalte mit mehr als zwei Mitgliedern für jede weitere Person 100 Euro mehr. Bafög-Empfänger sollen 345 Euro bekommen.

Die Union und die Linke wiesen auf Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Wohngeldreform hin. Die Wohngeldstellen seien schon heute überlastet, sagte die Sprecherin für Wohnungspolitik der Linksfraktion, Caren Ley. Sie begrüßte die Reform, kritisierte aber, dass die Belastung der Mieter zu hoch bleibe. Ihnen werde auch künftig zugemutet, 40 Prozent ihres Einkommens für das Wohnen ausgeben zu müssen. „Mietenwahnsinn und Spekulationen“ würden nicht gestoppt, daran ändere die Reform nichts. „Wir brauchen endlich einen Mietenstopp“, forderte Ley.

Kritik kam auch aus der Union. Der Sprecher für Bauen und Wohnen, Jan-Marco Luczak (CDU), sagte, die Reform stelle die Kommunen vor fast unlösbare Aufgaben, weil die Regierung zu spät Klarheit geschaffen habe, welche Veränderungen umgesetzt werden müssten. Mängel gebe es auch bei der Berechnung des Wohngeldes, deshalb müsse in der parlamentarischen Beratung des Gesetzes noch nachgebessert werden, damit die Union der Reform zustimmen könne.