Verfassungsgericht entscheidet Mitte November über Pannen-Wahl

Verfassungsgericht entscheidet Mitte November über Pannen-Wahl

Berlin (epd). Der Berliner Verfassungsgerichtshof wird am 16. November seine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen vom vergangenen Jahr verkünden. Der Senatsinnenverwaltung habe bis 21. Oktober die Möglichkeit, sich erneut schriftlich zu äußern, teilte das Gericht am Donnerstag in Berlin mit. Anschließend würden die Verfassungsrichterinnen und -richter abschließend beraten.

Die Präsidentin des Berliner Verfassungsgerichtshofes, Ludgera Selting, hatte bei einer mündlichen Verhandlung Ende September gesagt, das Gericht neige in einer vorläufigen Einschätzung dazu, die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) für ungültig zu erklären. Vielzahl und Schwere an Wahlfehlern bei der Vorbereitung und Durchführung seien mandatsrelevant und könnten sich auf die Verteilung der Sitze im Abgeordnetenhaus und den Bezirksparlamenten ausgewirkt haben. Die Wahlen müssten dann wiederholt werden.

Am 26. September 2021 waren die Berlinerinnen und Berliner aufgerufen, auf fünf Stimmzetteln sechs Stimmen abzugeben. Neben der Bundestagswahl, den Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen gab es auch eine Abstimmung über einen Volksentscheid zur Enteignung großer privater Wohnungsunternehmen.

Die Wahlen wurden unter Corona-Bedingungen abgehalten. Zugleich fand in Berlin ein Marathonlauf statt, der zu zahlreichen Verkehrsbeeinträchtigungen führte. Über die Gültigkeit der Bundestagswahl vom selben Tag entscheidet der Bundestag in einem eigenen Verfahren.