Oldenburg (epd). Im Prozess gegen insgesamt sieben frühere Kollegen und Vorgesetzte des Patientenmörders Niels Högel können alle Angeklagten auf einen Freispruch hoffen. Der Vorsitzende Richter am Landgericht Oldenburg, Sebastian Bührmann, sagte am Dienstag, für die drei Angeklagten aus dem Krankenhaus Delmenhorst könne kein vorsätzliches Handeln mit einer für eine Verurteilung ausreichenden Gewissheit festgestellt werden. Bereits am 4. Juli hatte der Richter erläutert, dass sich nach der Beweisaufnahme für die Angeklagten aus dem Klinikum Oldenburg eine Verurteilung „nicht mit ausreichender Gewissheit“ belegen lasse. (Az.: 5 Ks 20/16)
Unter den insgesamt sieben Angeklagten sind Ärzte, ein früherer Geschäftsführer und Verantwortliche aus der Pflege aus dem Klinikum Oldenburg und dem damaligen Krankenhaus Delmenhorst. Ihnen wird Beihilfe zur Tötung durch Unterlassen vorgeworfen. Der Ex-Krankenpfleger Högel war im Juni 2019 vom Oldenburger Landgericht zu einer lebenslangen Haft wegen 85 Morden verurteilt worden. Er hatte Patienten mit Medikamenten vergiftet, um sie anschließend reanimieren zu können. So wollte er als Lebensretter glänzen. Högel war zunächst in Oldenburg, später am Delmenhorster Krankenhaus beschäftigt.
Die verhandelnde Schwurgerichtskammer geht nach bisherigem Kenntnisstand davon aus, dass Högel für den Tod aller in der Anklage für den Komplex Delmenhorst genannten Gestorbenen verantwortlich war. Am 12. Oktober sollen die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage ihre Plädoyers halten. Die Verteidigung könne vermutlich noch am selben Tag mit ihren Plädoyers beginnen, hieß es. Am 24. Oktober werden die Angeklagten das letzte Wort erhalten. Die Urteilsverkündung ist für den 25. Oktober geplant.