Amokfahrer von Trier zu lebenslanger Haft verurteilt

Amokfahrer von Trier zu lebenslanger Haft verurteilt

Trier (epd). Wegen der Amokfahrt mit fünf Toten in der Trierer Fußgängerzone ist ein 52 Jahre alter Mann zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Trier verurteilte den Angeklagten am Dienstag wegen fünffachen Mordes und mehrfachen versuchten Mordes zur Höchststrafe, wie eine Sprecherin des Gerichts sagte. Zudem stellte das Gericht die besonders Schwere der Schuld fest: Damit kann der Verurteilte nicht nach der Mindestverbüßungszeit von 15 Jahren zur Bewährung freikommen. Zudem wurde die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik angeordnet. (Az: 1 Ks 8032 Js 35057/20)

Der 52-Jährige hatte in dem Prozess keine Angaben zu den Motiven seiner Tat gemacht. Die Richter der 1. Schwurgerichtskammer sahen es als erwiesen an, dass der Angeklagte am 1. Dezember 2020 mit einem Geländewagen und einer Geschwindigkeit von 75 bis 80 Kilometern pro Stunde durch die Fußgängerzone gefahren und willkürlich Menschen angefahren hatte. Fünf Menschen starben bei dem Vorfall - darunter ein Baby und dessen Vater, etliche Personen wurden verletzt oder erlitten Traumata. Im Oktober erlag ein weiterer Mann seinen schweren Verletzungen.

Das Gericht verurteilte den Mann wegen der fünf unmittelbar bei der Tat gestorbenen Menschen. Die Verantwortung für den Tod des später verstorbenen Mann konnte das Gericht nicht feststellen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Laut einem Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen leidet der Mann an einer paranoiden Schizophrenie mit Wahnvorstellungen und ist vermindert schuldfähig. Nach Angaben seiner Verteidigung kann sich der 52-Jährige nicht an den Tatzeitraum erinnern. Das Gericht sah gleichwohl keinen Anlass dafür, eine Strafmilderung auszusprechen.

Der Mordprozess am Landgericht Trier hatte Mitte August 2021 begonnen. An dem Verfahren waren auch 15 Nebenkläger beteiligt.