Polizeigewahrsam von Klimaaktivisten bei Datteln IV rechtswidrig

Polizeigewahrsam von Klimaaktivisten bei Datteln IV rechtswidrig

Gelsenkirchen, Münster (epd). Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat den Polizeigewahrsam für drei Klimaaktivisten im Zusammenhang mit Protesten gegen das Kohlekraftwerk Datteln IV für rechtswidrig erklärt. Für einen sogenannten Präventivgewahrsam hätten keine gesetzlichen Voraussetzungen nach dem NRW-Polizeigesetz vorgelegen, erklärte das Gericht am Mittwoch in seiner Entscheidung (Az: 17 K 4838/20). Die von der Polizei vorgebrachten Tatsachen reichten nicht für die Annahme aus, dass eine Begehung von Straftaten durch die nicht vorbestraften Kläger bevorgestanden habe.

Zwei der drei Klimaaktivisten waren den Angaben zufolge am 1. Februar 2020 nach 23 Uhr in der Nacht in der Nähe des Kraftwerksbereichs von Polizeibeamten kontrolliert worden. Die Polizei habe zuvor Hinweise erhalten, dass für die frühen Morgenstunden auf dem Gelände des Steinkohlekraftwerks eine Protestaktion von Aktivisten geplant war. Die Polizeibeamten hätten die drei Kläger, von denen zwei Theologen des Münsteraner Instituts für Theologie und Politik sind, zur Verhinderung der Begehung von Straftaten in Gewahrsam genommen. Die Kläger hätten hingegen angegeben, lediglich die Protestaktion beobachten zu wollen.

Die Kläger hätten sich zudem kooperativ verhalten und keine Schritte unternommen, die auf ein Vorhaben von Straftaten hingedeutet hätten, führte das Gericht aus. Die Polizei hatte den Angaben zufolge den Präventivgewahrsam damit begründet, dass die Klimaaktivisten Kleidung, Verpflegung, Schlafsäcke und eine Stirnlampe mitführten. Gegen das Urteil kann Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden, über den das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entscheiden würde.