Lindner: Es geht um die Vermeidung zusätzlicher Belastungen

Lindner: Es geht um die Vermeidung zusätzlicher Belastungen

Berlin (epd). Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hat am Mittwoch in Berlin seine Steuerpläne vorgestellt. Mit einem „Inflationsausgleichsgesetz“ will er die sogenannte kalte Progression abmildern und den Grundfreibetrag sowie das Kindergeld und den Kinderfreibetrag erhöhen. Medien hatten bereits über seine Pläne berichtet.

Lindner erklärte, bei den Gesetzesplänen gehe es nicht um eine zusätzliche Entlastung der Bürger, sondern um die Vermeidung einer zusätzlichen Belastung infolge der Inflation: „Hier geht es um den Verzicht auf Steuererhöhung“, sagte der FDP-Politiker. Wenn der Bund nicht handele, drohe 48 Millionen Menschen durch die kalte Progression eine heimliche Steuererhöhung.

Dem Finanzminister zufolge würde der Staat nach seinen Plänen auf rund zehn Milliarden Steuereinnahmen verzichten, davon entfielen gut vier Milliarden Euro jeweils auf den Bund und die Bundesländer und rund zwei Milliarden Euro auf die Kommunen. Lindner betonte, dass die Anpassung des Einkommenssteuertarifs nur bis zum Anderthalbfachen des Durchschnittseinkommens erfolgen solle.

Damit steige die Entlastung ab einem Einkommen von rund 62.000 Euro im Jahr nicht weiter an, sagte er. Im Durchschnitt über alle Einkommen liege sie bei 192 Euro. Die sogenannte kalte Progression führt dazu, dass steigende Einkommen sich gar nicht oder sogar negativ auf den Geldbeutel auswirken können, wenn für sie höhere Steuern fällig werden, weil der Einkommenssteuertarif unverändert bleibt.

Medien zufolge, denen der Gesetzentwurf vorliegt, soll zudem der Grundfreibetrag, der das Existenzminimum eines Erwachsenen steuerfrei stellt, im kommenden Jahr auf 10.633 Euro und im übernächsten Jahr auf 10.933 erhöht werden. Er war bereits in diesem Jahr um 363 Euro auf 10.347 Euro erhöht worden. Den Plänen zufolge gilt 2023 außerdem der Spitzensteuersatz erst bei einem zu versteuernden Einkommen von 61.972 Euro. Aktuell sind es 58.597 Euro, im Jahr 2024 sollen es 63.521 Euro sein.

Das Kindergeld für die beiden ersten Kinder soll 2023 um acht Euro auf dann 227 Euro pro Monat steigen. Für das dritte Kind sollen Eltern zwei Euro mehr, dann ebenfalls 227 Euro. Für das vierte Kind bleibt es bei 250 Euro. 2024 soll das Kindergeld für die ersten drei Kinder noch einmal um sechs Euro angehoben werden.

Nicht angepasst werden soll Lindner zufolge die Einkommensgrenze, ab der der sogenannte Reichensteuersatz von 45 Prozent gilt. Damit würden Einkommensbestandteile, die 227.826 Euro übersteigen, nicht entlastet.