Heil präsentiert Pläne für Bürgergeld

Heil präsentiert Pläne für Bürgergeld

Berlin (epd). Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat seine Pläne für das Bürgergeld vorgestellt, das im kommenden Jahr das derzeitige Hartz-IV-System ablösen soll. Wie aus einem am Mittwoch von Heil präsentierten Papier hervorgeht, sollen Menschen, die etwa wegen eines Jobverlusts auf Sozialleistungen angewiesen sind, künftig mehr Vermögen behalten können. Eine Vertrauenszeit zwischen Jobcenter und Bedürftigen ohne Sanktionsmöglichkeit soll zu mehr Augenhöhe im Umgang mit Betroffenen führen. Heil hatte zudem eine Erhöhung des Regelsatzes in Aussicht gestellt, nennt aber noch keine Höhe.

Im Koalitionsvertrag zwischen SPD, Grünen und FDP wird die Einführung eines Bürgergeldes damit begründet, die Würde des Einzelnen stärker zu achten und gesellschaftliche Teilhabe fördern zu wollen. Ziel ist laut Papier auch, unnötige Bürokratie abzubauen.

So will Heil künftig Bürgergeld-Empfängern mehr Vermögen belassen. Auch diejenigen sollen Bürgergeld beziehen können, die bis zu 60.000 Euro Vermögen haben. Für jede weitere Person in der sogenannten Bedarfsgemeinschaft werden 30.000 Euro innerhalb der Karenzzeit belassen. Zudem können Leistungsbezieher in dieser Zeit in ihrer Wohnung bleiben, auch wenn sie vom Jobcenter eigentlich als zu groß angesehen wird. Nach den zwei Jahren soll Heils Plänen zufolge das Schonvermögen bei bis zu 15.000 Euro liegen. Derzeit sind es 150 Euro pro Lebensjahr.

Beim umstrittenen Thema Sanktionen will Heil den Schwerpunkt auf die Kooperation zwischen Jobcenter und Leistungsempfänger legen. So sollen beide Seiten einen Kooperationsplan ausarbeiten. In einer sechsmonatigen Vertrauenszeit sollen Leistungskürzungen ausgeschlossen werden. Erst danach kann es auch künftig zu Kürzungen kommen. Das Papier nennt aber noch keine konkreten Maßnahmen. Bis Mitte nächsten Jahres gilt derzeit ohnehin ein Sanktionsmoratorium.

Die Vorschläge des Arbeitsministers müssen innerhalb der Bundesregierung noch abgestimmt werden. Um wie geplant am 1. Januar 2023 in Kraft zu treten, muss auch der Bundestag anschließend noch über das Bürgergeld beraten. Die Höhe des Regelsatzes wird auf Grundlage von Daten des Statistischen Bundesamts berechnet. Diese werden im Spätsommer erwartet. Alleinstehende Erwachsene bekommen derzeit als Grundsicherung 449 Euro im Monat.