Paritätischer fordert erhöhten Regelsatz bei geplantem Bürgergeld

Paritätischer fordert erhöhten Regelsatz bei geplantem Bürgergeld

Berlin (epd). Der Paritätische Gesamtverband hat deutlich höhere Regelsätze beim geplanten Bürgergeld gefordert. „Es reicht nicht aus, Hartz IV in Bürgergeld umzubenennen. Was es braucht, ist eine Totalreform zur Überwindung von Hartz IV“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, Ulrich Schneider, dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (RND, Mittwoch).

Nach Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle müsste der Regelsatz aktuell bei mindestens 678 Euro liegen, um das soziokulturelle Existenzminimum abzusichern, erläuterte Schneider. „Wer ein armutsfestes Bürgergeld will, kommt also um eine Anhebung der momentanen Grundsicherung um mindestens 50 Prozent nicht herum.“

Zusätzlich brauche es dringend einen Anpassungsmechanismus, der vor realen Kaufkraftverlusten schütze, so der Hauptgeschäftsführer. „Bis zur angekündigten Einführung eines Bürgergeldes braucht es dabei sofort einen monatlichen Aufschlag zur Grundsicherung“, sagte er. „Die Einmalzahlung verpufft angesichts der Inflation, bevor sie ausgezahlt ist.“

Künftig soll ein Bürgergeld Hartz IV ablösen. Nach dem Zeitplan von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) soll es bereits 2023 in Kraft treten. Das Ministerium will demnächst einen Gesetzentwurf präsentieren. Derzeit liegt der Hartz-IV-Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen bei 449 Euro pro Monat, Paare liegt er pro Partner bei derzeit 404 Euro im Monat.