Kabinett ermöglicht Weiterbetrieb von Ersatzkohlekraftwerken

Kabinett ermöglicht Weiterbetrieb von Ersatzkohlekraftwerken

Berlin (epd). Wegen der drohenden Gasknappheit dürfen Steinkohle- und Mineralölkraftwerke aus der Reserve wieder für die Stromerzeugung aktiviert werden. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch in Berlin eine Verordnung, die den befristeten Betrieb der systemrelevanten Kraftwerke aus der Netzreserve ermöglicht. Außerdem sollen Kraftwerke, für die in diesem oder im nächsten Jahr ein Kohleverfeuerungsverbot geplant war, ebenfalls befristet weiterhin am Strommarkt teilnehmen können. Insgesamt sind es dann gut zwei Dutzend Kraftwerke, die zusätzlich zur Stromerzeugung bis zum 30. April 2023 betrieben werden können.

Die Verordnung soll bereits am Donnerstag in Kraft treten. Grundlage ist das in der vergangenen Woche von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetzespaket zur Energiesicherung. Habeck erklärte: „Wir wollen jetzt im Sommer Gas einsparen, um unsere Speicher für den Winter zu füllen. Deshalb erlauben wir Steinkohle- und Ölkraftwerken bis Ende des Winters wieder am Markt teilzunehmen.“

Der Kohleausstieg soll durch den Betrieb der Ersatzkraftwerke nicht gefährdet werden. Die Ampel-Koalition verfolgt das Ziel, ihn idealerweise bis 2030 zu vollenden. Aktuell ist die Abschaltung von Stein- und Braunkohlekraftwerke in Deutschland bis spätestens 2038 vorgesehen.