Boeckler-Erhebung: Erhebliche Unterschiede bei Azubi-Vergütung

Boeckler-Erhebung: Erhebliche Unterschiede bei Azubi-Vergütung

Düsseldorf (epd). Die in Tarifverträgen vereinbarten Vergütungen für Auszubildende in Deutschland weisen je nach Branche und Region weiterhin erhebliche Unterschiede auf. Die Bandbreite reiche von 585 Euro im ersten Ausbildungsjahr des thüringischen Friseurhandwerks bis zu 1.580 Euro im vierten Lehrjahr im westdeutschen Bauhauptgewerbe, teilte die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung am Dienstag in Düsseldorf mit. Die Ergebnisse beruhen auf einer Auswertung von 20 ausgewählten Tarifbranchen durch das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Stiftung.

Die höchste Ausbildungsvergütung wird den Angaben zufolge im ersten Jahr aktuell im Öffentlichen Dienst für Pflegeberufe gezahlt: Die angehenden Pflegekräfte erhalten 1.191 Euro (an Einrichtungen von Bund und Gemeinden beziehungsweise 1.161 Euro in vom Land betriebenen Einrichtungen. Damit hätten die Tarifvertragsparteien auf den akuten Fachkräftemangel reagiert, erklärte das Institut. In privaten Pflegeeinrichtungen ohne Tarifvertrag könne die Entlohnung allerdings deutlich niedriger ausfallen.

Über 1.000 Euro pro Monat verdienen Azubis demnach außerdem im Versicherungsgewerbe mit bundeseinheitlich 1.070 Euro, gefolgt vom Öffentlichen Dienst, der chemischen Industrie in den Bezirken Nordrhein und Ost, der Metall-und Elektroindustrie in Baden-Württemberg und Sachsen, sowie im Bankgewerbe, bei der Deutschen Bahn und in der Druckindustrie.

Die niedrigsten Vergütungen von zum Teil deutlich unter 800 Euro finden sich laut der Auswertung in der Landwirtschaft, dem Backhandwerk, der Floristik und dem Friseurhandwerk. Schlusslichter mit der gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung von 585 Euro seien die ostdeutsche Floristik und das Friseurhandwerk in Thüringen.