Saarlouis (epd). Eine Polizeibeamtin auf Probe ist wegen des Verdachts der Fälschung von Corona-Impfausweisen laut einem Gerichtsbeschluss zu Recht entlassen worden. Bereits vor einer abschließenden Entscheidung in dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren lasse sich aus dem bisher feststehenden Sachverhalt schlussfolgern, dass sie sich „aufgrund charakterlicher Mängel in der Probezeit nicht bewährt habe“, teilte das Verwaltungsgericht des Saarlandes am Mittwoch in Saarlouis mit. Eine Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes ist möglich. (AZ.: 2 L 297/22)
Ende 2021 hatte das Landespolizeipräsidium unter Leitung der Staatsanwaltschaft Saarbrücken Ermittlungen gegen die Frau aufgenommen. Sie wird verdächtigt, gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten, Impfnachweise zum Einzelpreis von 100 Euro an Dritte verkauft zu haben. Bei der Durchsuchung ihrer Wohnung und der Diensträume wurden demnach Blanko-Impfpässe, ein gefälschter Impfpass sowie elektronische Geräte sichergestellt. Mit einem Eilantrag wehrte sie sich gegen ihre Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe.
Für eine Entlassung während der Probezeit genügten bereits berechtigte Zweifel des Dienstherren, ob die Beamtin die charakterliche Eignung für die Ernennung zur Beamtin auf Lebenszeit erfülle, erklärte das Gericht. Menschen, die nicht geimpft seien, zu ermöglichen, falsche Nachweise zu erlangen, sei als „ein schweres, die Gesundheit anderer in erheblichem Maße gefährdendes Vergehen zu sehen“. Dieses offenbare „einen schweren charakterlichen Mangel“ und rechtfertige die Annahme, dass die Antragstellerin für den Beruf der Polizeikommissarin ungeeignet sei.