Haftstrafe im Prozess gegen Sachsenhausen-Wachmann

Haftstrafe im Prozess gegen Sachsenhausen-Wachmann

Brandenburg an der Havel (epd). Im NS-Prozess gegen einen früheren Wachmann des Konzentrationslagers Sachsenhausen ist der 101-jährige Angeklagte zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Josef S. habe mit seiner Tätigkeit im Konzentrationslager „Terror und Massenmord gefördert“, sagte der Vorsitzende Richter Udo Lechtermann bei der Urteilsverkündung am Dienstag in Brandenburg an der Havel. Das sei dem Angeklagten auch bewusst gewesen. Mit seiner Wachtätigkeit habe er die Verbrechen in Sachsenhausen bereitwillig unterstützt.

Das Landgericht Neuruppin kam mit dem Strafmaß dem Antrag der Staatsanwaltschaft nach. Der Verteidiger hatte einen Freispruch oder im Fall einer Verurteilung eine Bewährungsstrafe beantragt. Nebenklagevertreter hatten sich für eine Haftstrafe von mindestens fünf Jahren ausgesprochen. (AZ: 11 Ks 4/21)

Die Staatsanwaltschaft hatte Josef S. wegen Beihilfe zum grausamen und heimtückischen Mord in mehr als 3.500 Fällen angeklagt. Den Ermittlungen zufolge war er zwischen dem 23. Oktober 1941 und dem 18. Februar 1945 als SS-Mann in Sachsenhausen im Einsatz. Er selbst bestreitet dies.

In dem KZ waren zwischen 1936 und 1945 mehr als 200.000 Menschen inhaftiert. Zehntausende von ihnen wurden ermordet oder kamen auf andere Weise ums Leben.