Patientenschützer kritisieren Gesetzespläne zur Sterbehilfe

Patientenschützer kritisieren Gesetzespläne zur Sterbehilfe

Osnabrück (epd). Vor der ersten Lesung im Bundestag über eine Neuregelung der Sterbehilfe haben Patientenschützer die Pläne kritisiert. Wenn der Bundestag die organisierte Suizidbeihilfe regeln wolle, müsse die Selbstbestimmung der Sterbewilligen gestärkt werden und der Schutz vor Fremdbestimmung gewährleistet sein, sagte Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Freitag). „Keiner der drei Gesetzentwürfe kann diesen Ansprüchen gerecht werden“, fügte Brysch hinzu.

Die vorgesehenen Pflichtberatungen gingen an der Realität vorbei. „Es ist unmöglich, autonome Entscheidungen mit allgemeingültigen Kategorien zu messen“, sagte Brysch.

Zudem seien die medizinisch-pflegerischen Angebote aktuell nicht ausreichend, um Selbstbestimmung zu stärken und Fremdbestimmung auszuschließen, warnte der Patientenschützer. Auch Psychotherapie und Würde wahrende Pflege seien für viele sterbenskranke, lebenssatte oder psychisch kranke Menschen oft unerreichbar. „Suizidprävention bleibt viel zu häufig auf der Strecke. Das lässt sich auch nicht über Nacht durch ein zusätzliches Suizidpräventionsgesetz ändern“, sagte Brysch der Zeitung zu den diskutierten Gesetzgebungen.

Um die Autonomie der Sterbewilligen zu wahren, müsse der Bundestag als Minimalkonsens eine Suizidbeihilfe gegen Geld verbieten. Darüber hinaus sollte das Handeln des einzelnen Sterbehelfers strafrechtlich in den Fokus rücken.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2020 das zuvor geltende Verbot organisierter, sogenannter geschäftsmäßiger Hilfe bei der Selbsttötung kassiert. Es entschied, dass das Recht auf selbstbestimmtes Leben auch das Recht umfasst, sich das Leben zu nehmen und dabei Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen. Seitdem können Organisationen, die diese Form der Sterbehilfe anbieten oder vermitteln, legal in Deutschland tätig sein.

Der Bundestag berät am Freitag in erster Lesung über eine mögliche neue Regulierung der Suizidassistenz, etwa mit einer Beratungspflicht. Drei Gruppen von Abgeordneten jeweils verschiedener Fraktionen haben dazu Vorschläge vorgelegt, die auch noch in den Ausschüssen beraten werden müssen. Mit einer Entscheidung des Bundestags wird erst für den Herbst gerechnet.