Bundesweite Aktion will Friedhofskultur aufwerten

Bundesweite Aktion will Friedhofskultur aufwerten

Berlin, Unna (epd). Städte und Gemeinden wollen in einer bundesweiten Aktion die Friedhofskultur stärken. „Jeder Mensch hat das Recht auf eine würdevolle Bestattung auf dem Friedhof und ein anerkennendes Gedenken“, heißt es in einer am Mittwoch veröffentlichten Friedhofskultur-Charta. Dieser Verpflichtung wollen am kommenden Freitag 50 Städte und Gemeinden sowie Verbände und Institutionen im Deutschen Friedhofswesen beitreten und damit ein Zeichen für den Wert der Friedhöfe für die Gesellschaft setzen.

Die historisch gewachsene Friedhofskultur sei ein zu schützendes Kulturgut für alle Bürger, betonte Tobias Pehle vom Kuratorium Immaterielles Erbe Friedhofskultur, das die Charta initiiert hat. Das Manifest zeige nicht nur auf, wie wertvoll die Friedhofskultur für das Abschiednehmen und Erinnern jedes Einzelnen ist. Vielmehr gehe es um das vielschichtige Spektrum der Friedhöfe: „So sind die Friedhöfe unter anderem unsere größten Skulpturenparks, die Grünanlagen mit der höchsten Biodiversität oder die lebendigen, sich stets fortschreibenden Geschichtsbücher unserer Dörfer, unserer Städte, unseres Landes.“

Mit dem Charta-Beitritt orientierten sich die Städte an den Zielsetzungen des Immateriellen Kulturerbes der Unesco. Die Friedhofskultur in Deutschland ist seit 2020 „immaterielles Kulturerbe“. Auf Empfehlung der Deutschen Unesco-Kommission beschloss die Kultusministerkonferenz die Aufnahme in das bundesweite Kulturerbe-Verzeichnis.

Das immaterielle Erbe Friedhofskultur bezieht sich dabei „auf das, was Menschen auf dem Friedhof tun - trauern, erinnern und gedenken“ sowie auf das Gestalten, Pflegen und Bewahren. Es sind also nicht die Friedhöfe selbst, die zum Unesco-Welterbe ernannt wurden, das wäre quasi materielles Erbe. Der Antrag zur Ernennung der Friedhofskultur zum immateriellen Erbe wurde von mehreren Friedhofsverbänden gestellt, darunter Friedhofsverwalter, Bestatter, Friedhofsgärtner und Grabmalhersteller.