Schweizer stimmen für neue Regeln für Organspende

Schweizer stimmen für neue Regeln für Organspende

Genf, Bern (epd). Die Schweizerinnen und Schweizer haben am Sonntag einer neuen Regelung für eine Erhöhung der Organspenden zugestimmt. Laut einer vom Schweizer Radio und Fernsehen veröffentlichten Hochrechnung sagten 59 der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Ja zu einer Änderung des Transplantationsgesetzes.

Mit der eingeführten Widerspruchslösung sollen laut Regierung die Chancen jener Menschen verbessert werden, die auf ein Spenderorgan warten. Neu gilt nun für alle ab 16 Jahren: Wer seine Organe nicht spenden möchte, muss dies zu Lebzeiten festhalten. Liegt kein dokumentierter Wille vor, wird davon ausgegangen, dass die oder der Verstorbene mit der Organspende grundsätzlich einverstanden ist.

Die Angehörigen der Verstorbenen sollen auch künftig einbezogen werden, falls jemand seinen Willen zu Lebzeiten nicht festgehalten hat. Familienmitglieder werden gefragt, ob ihnen der Wille der oder des Verstorbenen bekannt ist.

Angehörige haben das Recht, eine Organentnahme abzulehnen, wenn sie wissen oder auch vermuten, dass die oder der Betroffene nicht damit einverstanden gewesen wäre. Liegt der festgehaltene Wille nicht vor und sind keine Angehörigen erreichbar, dürfen laut Regierung keine Organe entnommen werden. Bei unter 16-jährigen Mädchen und Jungen entscheiden gemäß den Angaben weiter die Eltern.

Regierung und Parlament hatten der neuen Regelung bereits zugestimmt. Gegner warfen ein, viele Menschen wüssten nicht, dass sie sich gegen eine Organspende aussprechen müssen. So würde hingenommen, dass Organe ohne vorherige Einwilligung entnommen würden. „Der Staat darf Sterbende nicht wie ein Ersatzteillager behandeln und sich bedienen, ohne gefragt zu haben“, argumentierten sie. „Einem Menschen dürfen keine Organe entnommen werden, wenn dieser nicht ausdrücklich zugestimmt hat.“

In der Kampagne „Nein zum Transplantationsgesetz“ hatten sich Mediziner, Pfleger, Journalisten, Philosophen und Juristen zusammengeschlossen. Bislang galt in der Schweiz die Zustimmungslösung. Die Spende von Organen, Gewebe oder Zellen konnte nur dann erfolgen, wenn eine Zustimmung vorlag. Oft war der Wille nicht bekannt. In diesem Fall mussten die Angehörigen entscheiden.

Seit 2017 haben in der Schweiz nach Regierungsangaben jährlich im Schnitt rund 450 Menschen eines oder mehrere Organe einer verstorbenen Person erhalten. Der Bedarf sei allerdings deutlich größer: Ende 2021 befanden sich den Angaben nach 1.434 Menschen auf der Warteliste. Je nach Organ betrage die Wartezeit mehrere Monate, manchmal sogar Jahre.