Bovenschulte: Behinderung von Betriebsräten kein Kavaliersdelikt

Bovenschulte: Behinderung von Betriebsräten kein Kavaliersdelikt

Bremen (epd). Die Behinderung von Betriebsräten ist nach Auffassung des Bremer Bürgermeisters Andreas Bovenschulte (SPD) „kein Kavaliersdelikt“. Erfolgreiche Arbeit der Beschäftigtenvertretungen in den Betrieben brauche die Solidarität der Belegschaft, forderte Bovenschulte zudem am Dienstag zum Auftakt einer Konferenz zum sogenannten „Union-Busting“ im Bremer DGB-Haus. Der Schulterschluss gegen mitbestimmungsfeindliche Praktiken mache es Arbeitgebern schwerer, damit durchzukommen.

Das Landesarbeitsgericht musste sich kürzlich mit einem laut Bremer Senat „besonders krassen“ Fall der gezielten Behinderung der Arbeit von zwei Betriebsrätinnen im Altenpflegeunternehmen Senioren Wohnpark Weser befassen. Dabei sei es unter anderem um fristlose Kündigung, Hausverbot, Kommunikationsverbot sowie um das Auslesen von Telefon- und Computerdaten gegangen. Bovenschulte bezeichnete das Vorgehen des Unternehmens, das zum französischen Orpea-Konzern gehört, als „Zermürbungstaktik“.

Das Gericht entschied im Februar nach einer langen rechtlichen Auseinandersetzung zugunsten der Betriebsrätinnen, die Bovenschulte für ihr Durchhaltevermögen und ihren Widerstand lobte: „Ihr seid zum Vorbild geworden für andere Betriebsräte, die sich ebenfalls mit Mobbing und Behinderung der Betriebsratsarbeit auseinandersetzen müssen.“

Der Bürgermeister stellte dabei auch den Wert der Betriebsratsarbeit heraus. „In mitbestimmten Betriebe herrschen nicht nur bessere, gesündere und familienfreundlichere Arbeitsbedingungen, sie sind - das wissen wir aus Studien - auch erfolgreicher und zukunftsorientierter.“ Bovenschulte begrüßte die Absicht der Bundesregierung und des Bundesarbeitsministers, mit neuen gesetzlichen Regelungen schärfer gegen Arbeitgeber vorzugehen, die die innerbetriebliche Mitbestimmung behindern.

Zu der Konferenz hatten Gewerkschafter, die Bremer Arbeitnehmerkammer und der evangelische Kirchliche Dienst in der Arbeitswelt (KDA) eingeladen. Ein Betriebsrat oder eine Mitarbeitervertretung mache Beschäftigte erst ausdrucks- und handlungsfähig, bekräftigte der KDA. Mitbestimmung sei ein Recht, das Mitarbeitenden nicht vorenthalten werden dürfe: „Deshalb stellen wir uns entschieden gegen jede Form der Behinderung der Arbeit von Betriebsrätinnen und -räten oder Mitarbeitervertretungen. Mitbestimmung ist Teil einer lebendigen Demokratie.“