Landgericht Gießen verurteilt Wald-Aktivistin zu Haftstrafe

Landgericht Gießen verurteilt Wald-Aktivistin zu Haftstrafe

Gießen (epd). Das Landgericht Gießen hat in einem Berufungsverfahren eine Umweltaktivistin aus dem Dannenröder Wald zu einer Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Damit bleibe der Haftbefehl gegen die Aktivistin aufrechterhalten, sagte der Sprecher des Gerichts, Alexander Schmitt-Kästner, am Freitag dem Evangelischen Pressedienst (epd). Sie sei wegen Widerstands, Körperverletzung und tätlicher Angriffe gegen Vollstreckungsbeamte verurteilt worden.

Die junge Frau, die von ihren Unterstützern „Ella“ genannt wird, befindet sich bereits seit November 2020 in Untersuchungshaft. Der Aktivistin war vorgeworfen worden, im Herbst 2020 bei der Räumung eines Baumhauses im Dannenröder Forst zwei Polizisten in 15 Metern Höhe getreten und verletzt zu haben. Das Amtsgericht Alsfeld verurteilte die junge Frau wegen tätlichen Angriffs auf Polizisten und schwerer Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten. Verteidigung und Staatsanwaltschaft legten Berufung gegen das Urteil ein. Das Berufungsverfahren vor dem Landgericht begann im Januar.

Die Untersuchungshaft könnte, wenn das Urteil rechtskräftig werde, angerechnet werden, erklärte Schmitt-Kästner. Verteidigung und Staatsanwaltschaft können binnen einer Woche Berufung einlegen. Die nicht deutschsprachige Frau gab während des gesamten Verfahrens ihren Namen nicht preis. Das Gericht führte sie unter der Bezeichnung „uwP1“, „unbekannte weibliche Person 1“.

„Ella“ gehörte zu einer Gruppe von Umweltaktivisten, die das Waldstück bei Homberg (Ohm) in Mittelhessen besetzt hielten, um eine Rodung für den Weiterbau der Autobahn A 49 zwischen Kassel und Gießen zu verhindern. Die Polizei begann im Oktober 2020 mit der Räumung des Dannenröder Forstes, in dem die Aktivisten Barrikaden und Baumhäuser errichtet hatten. Mittlerweile ist der Wald gerodet, der Bau der Autobahn schreitet voran.