Landeskirche will Umgang mit antisemitischen Darstellungen regeln

Landeskirche will Umgang mit antisemitischen Darstellungen regeln

Berlin (epd). Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz plant ein Verbot der Nutzung von Gegenständen mit antisemitischen und nationalsozialistischen Darstellungen in ihren Gottesdiensten. Über ein entsprechendes Kirchengesetz will die Synode bei ihrer Frühjahrstagung am 1. und 2. April in Berlin entscheiden. In den vergangenen Jahren hatten unter anderem Glocken aus der NS-Zeit mit Hakenkreuzen an verschiedenen Orten in Deutschland für Diskussionen gesorgt. Das Kirchengesetz soll voraussichtlich am 1. Mai in Kraft treten.

„Mit den Glaubensgrundlagen und Ordnungen der Landeskirche unvereinbar ist die Darstellung von judenfeindlichem, rassistischem und nationalsozialistischem Gedankengut“, heißt es im Gesetzentwurf, der dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. Ein liturgischer Gebrauch beweglicher Gegenstände, die dem entgegenstehen, soll deshalb nun künftig klar ausgeschlossen werden. Dies gelte auch für in oder an einer Kirche verbaute Glocken und Musikinstrumente oder Teile davon, heißt es im Gesetzentwurf.

Kirchliche Stellen, die über solche Darstellungen verfügen, sollen mit dem Gesetz verpflichtet werden zu prüfen, mit welchen Maßnahmen ein Zustand sichergestellt werden kann, der den Glaubensgrundsätzen und Ordnungen der Landeskirche entspricht. Über das Ergebnis soll dann die Kirchenverwaltung, das Konsistorium, informiert werden. Bei geplanten Maßnahmen, um einen ordnungsgemäßen Zustand herzustellen, sollen auch pädagogische und wissenschaftliche Erfordernisse sowie denkmalpflegerische Belange berücksichtigt werden.