Väterverband fordert Bundesministerium zu Freigabe von Studie auf

Väterverband fordert Bundesministerium zu Freigabe von Studie auf

Frankfurt a.M., Berlin (epd). Der Verein „Väteraufbruch für Kinder“ hat das Bundesfamilienministerium aufgefordert, dem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin nachzukommen und die Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ herauszugeben. Der Verein kritisierte das Beharren des Ministeriums, die 2015 in Auftrag gegebene Pionierstudie trotz Anfragen nicht zu veröffentlichen. Dies nähre den Verdacht, die Ergebnisse passten dem Ministerium nicht in die politische Agenda, teilte der Verein am Samstag in Frankfurt am Main mit. Die Studie sollte ermitteln, wie Kinder nach einer Trennung der Eltern am besten betreut werden können.

Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einer jüngst bekanntgemachten Entscheidung das Bundesfamilienministerium verpflichtet, dem Kläger die Studie in Fassungen des Jahres 2019 zur Verfügung zu stellen (AZ: 2 K 281/19). Das Ministerium habe sich bisher geweigert, einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz von 2019 nachzukommen. Doch der Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses stehe dem Informationszugang nicht entgegen, entschied das Gericht. Auch der Schutz geistigen Eigentums stehe dem Informationszugang nicht entgegen.

Mit der Erstellung der Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ hatte das Ministerium die Universität Bremen und die „Forschungsgruppe Petra“ beauftragt. Die erste empirische bundesweite Untersuchung zu der Frage sollte nach Angaben des Studienleiters, des Psychologen Stefan Rücker, klären, wie das Kindeswohl mit dem Umgangsrecht von getrennt lebenden Partnern zusammenhängt. Die Studie umfasste mehr als 1.000 Teilnehmer, Eltern und Kinder. Gegenstand war unter anderem die Lebensqualität von Kindern getrennter Eltern, ihre Belastung, ihre Gesundheit und die Art des Kontaktes zu den Elternteilen. Zahlreiche Psychologen und Mediziner wirkten mit.

Obwohl laut Gericht die Autoren dem Ministerium zwei Fassungen im Mai und November 2019 vorlegten, veröffentlichte das Ministerium die Ergebnisse seither nicht. Der Bundesdatenschutzbeauftragte habe dies im Februar 2021 untersagt, teilte das Ministerium auf epd-Anfrage mit.