Thüringer Innenminister kritisiert Umgang mit AfD-Richter Maier

Thüringer Innenminister kritisiert Umgang mit AfD-Richter Maier

Hamburg (epd). Im Fall der Rückkehr des AfD-Mitglieds Jens Maier in ein Richteramt kritisiert Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) das zögerliche Vorgehen in Sachsen. Der AfD-Mann Maier sei ähnlich radikal wie der thüringische AfD-Fraktionschef Björn Höcke, eine Rückkehr müsse verhindert werden, schreibt Maier in einem Beitrag für die Wochenzeitung „Die Zeit“. Bei solchen Leuten müsse deutlich gemacht werden: „Wir dulden keine Verfassungsfeinde in den Reihen des öffentlichen Dienstes.“

Maier, der Richter am Landgericht Dresden war, saß von 2017 bis 2021 für die AfD im Bundestag. Bei der Bundestagswahl im vergangenen September verlor er sein Mandat und stellte in Sachsen einen Antrag auf Rückkehr ins Richteramt. Maier wird vom sächsischen Verfassungsschutz als Rechtsextremist eingestuft.

Konkrete Kritik übte der Thüringer Innenminister Maier an der sächsischen Justizministerin Katja Meier (Grüne). „Häufig fehlt den zuständigen Stellen der Mut einzuschreiten“, schreibt er in dem am Mittwoch vorab veröffentlichten „Zeit“-Beitrag. Das Abwarten der zuständigen Ministerin in Sachsen aus formaljuristischen Gründen wirke „ziemlich unambitioniert“. Das Disziplinarrecht müsse „schon als scharfes Schwert“ begriffen werden.

Thüringens Innenminister fordert im Umgang mit Extremisten im öffentlichen Dienst grundsätzlich „wieder stärkere Möglichkeiten, Bewerber abzuwehren, die Verfassungsfeinde sind“. Ihm zufolge darf die Fachkompetenz nicht das einzige Kriterium sein. Genauso wichtig müsse es sein, die demokratische Grundfestigkeit zu überprüfen.