Debatte um Richteramt für Dresdner AfD-Politiker geht weiter

Debatte um Richteramt für Dresdner AfD-Politiker geht weiter

Dresden (epd). In die Debatte um die Rückkehr des früheren Dresdner AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier auf einen Richterposten hat sich jetzt auch die sächsische CDU-Fraktion eingeschaltet. Die Landtagsfraktion erwarte die Ausschöpfung aller disziplinarrechtlichen Möglichkeiten, teilte die Fraktion am Montag in Dresden mit. Die Vorstellung, dass jemand wie Maier wieder auf der Richterbank Platz nehme, sei nur schwer erträglich. Maier wird vom Verfassungsschutz in Sachsen als Rechtsextremist eingestuft.

Das Mittel einer sogenannten Richteranklage sieht die CDU-Fraktion allerdings kritisch. Dafür gebe es „enorm hohe Hürden“, hieß es. Dieser mögliche Weg sei „an nicht klar abgesteckte Voraussetzungen geknüpft.“ Es wäre bundesweit der erste Fall einer Richteranklage.

Dafür wäre aber zunächst eine Zweidrittelmehrheit im sächsischen Landtag notwendig. Erst dann könnte das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden. Eine andere Möglichkeit, Maier den Richterdienst zu versagen, ist demnach ein Disziplinarverfahren. Dafür müsste er aber erst einmal den Dienst antreten. Maier saß von 2017 bis 2021 für die AfD im Bundestag.

Nach Angaben des sächsischen Justizministeriums hat der 59-Jährige das Recht auf Rückkehr auf einen vergleichbaren Posten. Bei der Wahl 2021 verlor Maier sein Mandat, danach stellte er einen Antrag auf Rückkehr in den sächsischen Justizdienst.

Die sächsische Justizministerin Katja Meier (Grüne) hatte in der vergangenen Woche in einem Podcast der „Sächsischen Zeitung“ betont, keine Handhabe gegen eine Rückkehr Maiers in den Justizdienst zu haben. Möglich sei aber ein Disziplinarverfahren durch den künftigen direkten Dienstvorgesetzten, sagte sie.