Oberlinhaus-Vorstand fordert Verbesserungen in Behindertenhilfe

Oberlinhaus-Vorstand fordert Verbesserungen in Behindertenhilfe

Potsdam (epd). In der Behindertenhilfe sind nach Einschätzung des Potsdamer Oberlinhauses grundlegende Veränderungen nötig. Das Gewaltverbrechen vom April vergangenen Jahres mit vier Toten und der Gerichtsprozess dazu hätten auch Probleme in der Eingliederungshilfe für Behinderte in den Blick gerückt, die das evangelische Sozialunternehmen nicht alleine lösen könne, sagte der theologische Oberlinhaus-Vorstand Matthias Fichtmüller der Berliner Wochenzeitung „Die Kirche“ (Ausgabe vom 6. Februar): „Deshalb muss sich etwas ändern, nicht nur im Oberlinhaus, sondern im gesamten System der Eingliederungshilfe.“

Die Arbeitsbedingungen in der Assistenz von Menschen mit Behinderung müssten verbessert werden, sagte Fichtmüller. Es müssten zudem Strategien entwickelt werden, um das Berufsbild des Heilerziehungspflegers in der Behindertenhilfe aufzuwerten und dem Fachkräftemangel zu begegnen. Die vom Oberlinhaus geplante Expertenkommission solle dazu einen Analyseprozess anstoßen und grundsätzliche Standards in Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen untersuchen.

„Beleuchtet werden soll vor allem der bundesweit bestehende Handlungsbedarf, zum Beispiel welcher Personalschlüssel tatsächlich anzusetzen wäre, um die Betreuungssituation von Menschen mit schweren Behinderungen in Wohneinrichtungen zu verbessern“, sagte Fichtmüller. Zudem müsse geprüft werden, das Schulgeld und andere Ausbildungsgebühren in der Heilerziehungspflege abzuschaffen und Auszubildenden einen gesetzlichen Anspruch auf angemessene Ausbildungsvergütung zu garantieren.

Dem Gewaltverbrechen in einer Wohneinrichtung des Oberlinhauses für Menschen mit schwersten Behinderungen waren am 28. April 2021 zwei Frauen und zwei Männer zum Opfer gefallen, eine Frau überlebte schwer verletzt. Die Täterin, eine langjährige Pflegekraft, wurde im Dezember wegen Mordes und weiterer Straftaten zu 15 Jahren Haft und der Unterbringung in der Psychiatrie verurteilt. Die 52-Jährige wurde wegen einer schweren Persönlichkeitsstörung als vermindert schuldfähig eingestuft und erhielt die in diesem Fall mögliche Höchststrafe. Am Dienstag hat das Potsdamer Arbeitsgericht auch ihre fristlose Kündigung bestätigt.