Polizei verbietet unangemeldete Corona-"Spaziergänge" in Cottbus

Polizei verbietet unangemeldete Corona-"Spaziergänge" in Cottbus

Cottbus (epd). Die Polizei in Brandenburg geht schärfer gegen nicht angemeldete Demonstrationen gegen die Corona-Schutzmaßnahmen vor. Nach zahlreichen unangemeldeten und als „Spaziergänge“ deklarierten Versammlungen seien solche Aufzüge in Cottbus ab Montag bis zum 13. Februar generell verboten, teilte die Polizeidirektion Süd am Samstag in Cottbus mit. Eine entsprechende Allgemeinverfügung sei jetzt erlassen worden. Mit den wiederkehrenden, nicht angemeldeten Versammlungen seien Verstöße gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere den Infektionsschutz zur Eindämmung der Corona-Pandemie verbunden gewesen, hieß es zur Erklärung.

Mit der Verbotsverfügung würden die Veranstaltung von und die Teilnahme an nicht angemeldeten und nicht behördlich bestätigten, insbesondere mit generellen Aufrufen zu Cottbusser „Spaziergängen“ in Zusammenhang stehenden Versammlungen unter freiem Himmel untersagt, hieß es. Das Verbot betreffe die Gemarkungen Altstadt, Brunschwig, Ströbitz, Schmellwitz, Sandow, Branitz, Spremberger Vorstadt, Sachsendorf, Saspow und Madlow der Stadt Cottbus. Das Verbot gelte „unabhängig vom Wochentag und unabhängig davon, ob einmalig oder wiederkehrend stattfindend“ und umfasse auch Ersatzversammlungen.

Die Aufzüge seien Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes, heißt es in der Verbotsverfügung. Nach Erkenntnissen der Polizei werde zu den „Spaziergängen“ von bestimmten Personen und Personengruppen digital unter Nennung von Terminen und Örtlichkeiten sowie teilweise mit Handlungsempfehlungen aufgerufen. Ziel sei die Teilnahme möglichst vieler Menschen.