Landkreistag: Impfpflicht in Einrichtungen wird umgesetzt

Landkreistag: Impfpflicht in Einrichtungen wird umgesetzt

Berlin (epd). Der Deutsche Landkreistag hat Medienberichten widersprochen, wonach die einrichtungsbezogene Impfpflicht ab Mitte März von einzelnen Gesundheitsämtern nicht vollzogen wird. „Wir setzen Recht und Gesetz um. Dazu gehört das Betretungsverbot für ungeimpfte Fachkräfte als letztmögliche Sanktion“, sagte der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Landkreistages, Kay Ruge, dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Berlin. Es habe sich um missverständliche Äußerungen gehandelt. „Wir haben uns mit den Landesgeschäftsführern abgestimmt, um schwer zu interpretierende Äußerungen klarzustellen“, erklärte Ruge.

Hintergrund sind Medienberichte vom Montag, wonach im Landkreis Bautzen in Sachsen der dortige Vizelandrat Udo Witschas (CDU) vor rund 2.000 Impfgegnern angekündigt hatte, das Betretungsverbot im Sozial- und Gesundheitswesen ab Mitte März nicht umzusetzen. Das ihm unterstehende Gesundheitsamt werde „Mitarbeitern im Pflege- und medizinischen Bereich kein Berufsverbot“ aussprechen. Ab 16. März gilt eine sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kliniken, Pflegeheimen, Arzt- und Zahnarztpraxen, Rettungs- und Pflegediensten, Geburtshäusern und anderen medizinisch-pflegerischen Einrichtungen.

Ruge sagte, die Äußerungen seien nicht zu entschuldigen, aber auch erklärbar mit einer „speziellen Lage in einigen deutschen Landkreisen“ wie etwa in Sachsen und auch in Teilen Bayerns. Dort liege die Impfquote bei den Beschäftigten im Gesundheitswesen bei 60 bis 65 Prozent. Daher sei dort wegen der „Impfnachweispflicht“ mit deutlich mehr Personalabgängen zu rechnen als in Bundesländern, die höhere Impfquoten aufweisen. In den Einrichtungen gehe die Angst um, dass sie wegen fehlendem Personal geschlossen werden müssen, sagte Ruge.

Dass es je nach Situation möglich sei, Ungeimpfte weiterzubeschäftigen, weil sonst eine Einrichtung geschlossen werden müsste, „ist im Einzelfall juristisch möglich“, sagte Ruge. Das sei eine Frage des Ermessensspielraums, den ein Gesundheitsamt habe. „Wenn es hart auf hart kommt, wird man kein Betretungsverbot aussprechen“, sagte Ruge. „Aber das wollen wir ja eigentlich nicht. Die Leute sollen sich ja impfen lassen.“