Münsteraner Bischof Genn: Respekt vor Queer-Kampagne #outinchurch

Münsteraner Bischof Genn: Respekt vor Queer-Kampagne #outinchurch

Münster (epd). Der Münsteraner Bischof Felix Genn hat die katholische Queer-Kampagne #outinchurch begrüßt. „Ich habe großen Respekt vor den kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich in der Kampagne #OutinChurch als queer geoutet haben“, sagte Genn am Mittwoch in Münster. Die bewegenden Aussagen und Lebensschicksale machten deutlich, „dass wir in der katholischen Kirche ein Klima der Angstfreiheit brauchen“. Niemand dürfe wegen seiner sexuellen Orientierung oder seiner geschlechtlichen Identität diskriminiert oder abgewertet werden, unterstrich Genn.

Er spüre den Mut und die Ehrlichkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich in der Kampagne #OutInChurch geoutet hätten, erklärte der Bischof. Er spüre auch das Leid, das sie erlebt hätten. Im Bistum Münster müssten Mitarbeitende, die sich offen zu ihrer Homosexualität bekennen, keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen fürchten. Der persönliche Familienstand habe bereits seit Jahren keine Relevanz für die Anstellung oder Weiterbeschäftigung bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Verwaltung.

Zudem sei im Bistum seit dem vergangenen Jahr eine Referentin für Diversität tätig, die sich unter anderem um die Vernetzung mit Menschen unterschiedlicher sexueller Orientierung kümmere, erklärte der Bischof. Viele homosexuelle Menschen seien über Jahre und Jahrzehnte durch Äußerungen der Kirche verletzt worden. Das dürfe nicht mehr geschehen. „Jede Person - völlig unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität - ist unbedingt von Gott geliebt.“

Im Rahmen der Queer-Kampagne #outinchurch hatten sich am Montag 125 kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als nicht heterosexuell geoutet. Auch die Bischöfe Helmut Dieser aus Aachen und Franz-Josef Overbeck aus Essen hatten sich positiv zu der Initiative geäußert. Bis heute werden homosexuelle Handlungen kirchenrechtlich geahndet. So kann beispielsweise das Eingehen einer gleichgeschlechtlichen Ehe zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen.