Käßmann: Frauen haben ein Recht auf Information über Abtreibung

Käßmann: Frauen haben ein Recht auf Information über Abtreibung

Berlin (epd). Die evangelische Theologin Margot Käßmann begrüßt den Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) zur Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen für Ärzte. Sie finde den Vorschlag der Ampel-Koalition „gut“, schrieb Käßmann in ihrer Kolumne in der „Bild am Sonntag“. „Ich finde, eine Frau im Schwangerschaftskonflikt hat das Recht, sich zu informieren, wie eine Abtreibung abläuft.“ Frauen hätten zudem das Recht, einen Arzt oder eine Ärztin ihres Vertrauens im Internet zu suchen.

Käßmann betonte, es gebe viele Gründe, warum eine Schwangere keinen Weg sehe mit einem Kind und überlege abzutreiben. „Natürlich freue ich mich über jedes Kind, das geboren wird“, schrieb die frühere Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und ehemalige hannoversche Landesbischöfin. „Aber einer Frau nicht zu ermöglichen, sich selbst frei zu informieren, entmündigt sie.“

Vergangene Woche hatte Justizminister Buschmann einen Referentenentwurf zur Abschaffung des Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch vorgelegt. Der Paragraf verbietet die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche aus wirtschaftlichen Interessen und in „grob anstößiger Weise“. Das führte in der Vergangenheit zu Verurteilungen von Ärztinnen und Ärzten, die aus ihrer Sicht sachlich auf der Internetseite ihrer Praxis darüber informiert hatten, dass sie Abtreibungen durchführen und welche Methoden sie anwenden.

Die SPD hatte in der vergangenen Legislaturperiode mit der Union einen Kompromiss geschlossen, wonach das Werbeverbot gelockert, aber nicht abgeschafft wurde. Danach dürfen Ärztinnen und Ärzte zwar darüber informieren, dass sie Abtreibungen machen, nicht aber darüber, welche Methoden sie anwenden. Die Bundesärztekammer führt entsprechende Listen mit Arztpraxen und Kliniken und den Methoden, sofern ihr diese mitgeteilt wurden. Doch das ist nach Auffassung der Regierungskoalition unzureichend.