Bundesregierung lehnt Brüssels Pläne zur Taxonomie ab

Bundesregierung lehnt Brüssels Pläne zur Taxonomie ab

Berlin (epd). Die Bundesregierung lehnt die Pläne der EU-Kommission ab, Atomkraft und Gas mit in das Taxonomie-System aufzunehmen. „Als Bundesregierung haben wir unsere Ablehnung zur Einbeziehung von Atomenergie noch einmal deutlich zum Ausdruck gebracht“, teilten Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und die Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) am Samstag in Berlin mit. Die Bundesregierung habe in der Nacht zu Samstag ihre Stellungnahme zur Taxonomie nach Brüssel übermittelt. Die Taxonomie ist ein EU-weit gültiges System zur Klassifizierung von Finanzprodukten.

Die EU-Kommission will Investitionen in Atomkraft - und Gaskraftwerke unter bestimmten Bedingungen als nachhaltig auf dem Weg zur Klimaneutralität einstufen. Eine entsprechende Einordnung oder Bewertung (Taxonomie) soll dazu beitragen, private Investitionen zu mobilisieren und Anlegern und Investoren Orientierung zu geben, welche Aktivitäten dabei helfen, in den nächsten 30 Jahren klimaneutral zu werden. Die Pläne der EU-Kommission waren am Neujahrstag bekannt geworden und sorgen seitdem für Kritik.

Habeck und Lemke betonten, für den Fall, dass die EU-Kommission ihre Pläne zur EU-Taxonomie nicht ändere und die kritischen Stellungnahmen etlicher Mitgliedstaaten unberücksichtigt lasse, solle Deutschland den delegierten Rechtsakt ablehnen.

Zur Taxonomie-Verordnung gibt es mittlerweile zwei delegierte Rechtsakte, die technische Kriterien und Maßstäbe für die Nachhaltigkeit der Investitionen festlegen. In dem zweiten delegierten Rechtsakt, der am 31. Dezember zur Beratung an die Mitgliedstaaten gegeben wurde, werden Gas und Atomkraft als nachhaltige Technologien aufgenommen. Die Frist für die Stellungnahmen der Mitgliedsländer lief am Freitagabend aus.

Die EU-Kommission wird die bis Freitag eingegangenen Stellungnahmen nun prüfen und den ergänzenden delegierten Rechtsakt abschließend bearbeiten. Anschließend versendet die EU-Kommission den Rechtsakt an die EU-Mitgliedstaaten. Ab dann läuft eine Frist von vier Monaten, verlängerbar auf sechs Monate, innerhalb derer die Mitgliedstaaten einen Einwand gegen den delegierten Rechtsakt erheben können. Der Rechtsakt gilt als angenommen, wenn es im Rat oder im Europäischen Parlament keine qualifizierte Mehrheit von 20 der 27 Mitgliedstaaten, die zudem 65 Prozent der EU-Einwohner ausmachen, gegen ihn gibt.