Ex-Abgeordneter wegen "Querdenker"-Rede verurteilt

Ex-Abgeordneter wegen "Querdenker"-Rede verurteilt

Mainz (epd). Der frühere baden-württembergische AfD-Landtagsabgeordnete Stefan Räpple ist am Mittwoch vom Landgericht Mainz wegen des öffentlichen Aufrufs zu Straftaten und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt worden. Gegen Zahlung einer Geldauflage von 2.400 Euro sei die Strafe zur Bewährung ausgesetzt worden, teilte eine Gerichtssprecherin dem Evangelischen Pressedienst (epd) mit. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand eine Rede Räpples auf einer Demonstration gegen die Corona-Schutzmaßnahmen in Mainz, in der er zum gewaltsamen Sturz der Regierung aufgerufen hatte.

Bei der Kundgebung hatte der AfD-Politiker die Anwesenden dazu aufgefordert, die „Parteiendiktatur“ in Deutschland beseitigen - „und zwar mit Gewalt“. Wörtlich hatte er auch gefordert: „Wir müssen uns gewaltsam Zutritt zum Kanzleramt verschaffen, wir müssen die Regierungsstuben räumen.“ Gegner der Regierung müssten auch bereit sein, dabei ihr Leben zu opfern.

Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft dem früheren Abgeordneten in ihrer Anklageschrift auch vorgeworfen, er habe die Bundesrepublik in einer Internet-Veröffentlichung als „Willkürstaat“ und als den „letzten Dreck“ bezeichnet und damit „böswillig verächtlich gemacht“. Dieser Vorwurf wurde bei der mündlichen Verhandlung am Mittwoch fallengelassen. Die Stuttgarter AfD-Landtagsfraktion hatte nach dem Demo-Auftritt Räpples sofortigen Ausschluss veranlasst. Der Abgeordnete gehörte dem Landtag in Stuttgart noch bis 2021 als fraktionsloses Mitglied an. Nach seiner Rede in Mainz hatte er eingeräumt, ihm sei auf der Demonstration „der Gaul durchgegangen“.