Hänel erfreut über Entwurf zur Abschaffung des Paragrafen 219a

Hänel erfreut über Entwurf zur Abschaffung des Paragrafen 219a
17.01.2022
epd
epd-Gespräch: Stefanie Walter

Gießen (epd). Die Gießener Ärztin Kristina Hänel hat den ersten Referentenentwurf von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) zur Abschaffung des Strafrechtsparagrafen 219a begrüßt. „Dass der Deutsche Bundestag den Paragrafen 219a endlich aus dem Strafgesetzbuch streicht, erfüllt mich mit Freude, aber auch Genugtuung“, teilte Hänel am Montag dem Evangelischen Pressedienst (epd) mit. Es seien „anstrengende, bewegte Jahre“ gewesen, seit sie sich 2017 wegen eines Verstoßes gegen das Werbeverbot für Abtreibungen vor dem Amtsgericht Gießen verantworten musste.

Es erfülle sie mit „tiefer Zufriedenheit“, dass die Ärzteschaft sich nun endlich ärztlichen Aufgaben und der medizinischen Versorgung widmen und die Justiz ihre Kräfte in die Verfolgung echter Straftaten legen könne, erklärte Hänel.

Die Abschaffung des Paragrafen 219a solle ermöglichen, dass Ärztinnen und Ärzte auch auf ihren Internetseiten sachlich über Schwangerschaftsabbrüche aufklären können, sagte der Bundesjustizminister am Montag in Berlin. Mit der Streichung des Paragrafen werde ein „unhaltbarer Rechtszustand“ beendet. Der Referentenentwurf aus Buschmanns Ministerium muss noch innerhalb der Bundesregierung abgestimmt und dann vom Bundestag beraten werden.

Der Paragraf verbietet die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche aus wirtschaftlichen Interessen und in „grob anstößiger Weise“. Das führte in der Vergangenheit zu Verurteilungen von Ärztinnen und Ärzten, die auf der Internetseite ihrer Praxis über Abtreibungen informierten. Die Berliner Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP hatte bereits in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt, den Paragrafen 219a streichen zu wollen.

Die Allgemeinmedizinerin Kristina Hänel war 2017 vom Amtsgericht Gießen wegen Verstoßes gegen den Paragrafen 219a zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Seitdem kämpft sie für die Abschaffung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche. Nach Ausschöpfung des Rechtswegs zog sie bis vor das Bundesverfassungsgericht.