Menschenrechtler erwarten lebenslange Haft in Syrien-Prozess

Menschenrechtler erwarten lebenslange Haft in Syrien-Prozess

Berlin, Koblenz (epd). Im weltweit ersten Prozess um Staatsfolter in Syrien rechnen Menschenrechtler am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht Koblenz mit einem wegweisenden Urteil. Er erwarte, dass der angeklagte frühere syrische Geheimdienstler Anwar R. zu lebenslanger Haft verurteilt werde, sagte Patrick Kroker von der Berliner Menschenrechtsorganisation „European Center for Constitutional and Human Rights“ (ECCHR) am Montag bei einer Online-Pressekonferenz. Aus seiner Sicht sei außerdem die Schwere der Schuld des Angeklagten eindeutig erwiesen, erklärte Kroker, der mehrere Nebenkläger in dem Prozess vertritt.

Damit unterstützen die Menschenrechtler den Standpunkt der Bundesstaatsanwaltschaft, die ebenfalls eine lebenslange Freiheitsstrafe und die Feststellung der besonderen Schuld des Angeklagten gefordert hatte. Dadurch wäre die Aussetzung der Strafe zur Bewährung nach 15 Jahren ausgeschlossen.

Die Bundesstaatsanwaltschaft wirft Anwar R. Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor. Er soll für Folter in mindestens 4.000 Fällen, Morde an mindestens 30 Menschen und mehrere Vergewaltigungen sowie Fälle sexualisierter Gewalt verantwortlich sein. Die Taten sollen zwischen April 2011 und September 2012 begangen worden sein. Anwar R. war beim syrischen Geheimdienst für die Haftanstalt Al Khatib verantwortlich, die als Foltergefängnis bekannt ist.

Kroker wertete den Prozess in Koblenz als Meilenstein. „Erstmals wird gerichtlich festgestellt, dass das, was in Syrien seit spätestens April 2011 passiert, ein Menschheitsverbrechen ist.“ ECCHR-Generalsekretär Wolfgang Kaleck bezeichnete den Prozess als „ersten Schritt vorwärts“. Das Verfahren könne ein Modell für weitere Prozesse in Deutschland und Europa wegen Menschenrechtsvergehen in Syrien sein. Nach dem Weltrechtsprinzip können Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit überall geahndet werden, ganz gleich, wo die Taten verübt wurden.

In dem weltweit bislang einmaligen Koblenzer Prozess mussten sich seit dem 23. April 2020 zwei frühere syrische Geheimdienst-Mitarbeiter wegen Staatsfolter vor einem Gericht verantworten. Ende Februar vergangenen Jahres hatte das Gericht einen der Angeklagten, Eyad A., bereits zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Prozess gegen den Hauptangeklagten Anwar R. war fortgesetzt worden. Die beiden Ex-Geheimdienstler waren 2014 beziehungsweise 2018 nach Deutschland gekommen. Sie wurden im Februar 2019 festgenommen, nachdem sie von Folteropfern erkannt worden waren.