EKD-Ratsvorsitzende begrüßt Karlsruher Triage-Entscheidung

EKD-Ratsvorsitzende begrüßt Karlsruher Triage-Entscheidung

Berlin (epd). Die Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Annette Kurschus, begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Triage. Das Gericht habe klargestellt, dass Menschen mit einer Behinderung bei der Entscheidung über knappe Behandlungskapazitäten nicht benachteiligt werden dürfen, sagte Kurschus dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ am Dienstag. Der Staat habe nun eine konkrete Schutzpflicht und müsse Maßnahmen ergreifen, dass eine solche Benachteiligung auch tatsächlich nicht eintritt.

Das Verfassungsgericht hatte in einem am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichten schriftlichen Beschluss entschieden, dass behinderte Menschen im Fall einer Überlastungssituation auf den Intensivstationen nicht benachteiligt werden dürfen. Im Rahmen der staatlichen Handlungspflicht müsse der Gesetzgeber „unverzüglich“ geeignete Vorkehrungen treffen, wie die Patientenauswahl für eine intensivmedizinische Behandlung vorzunehmen ist. (AZ: 1 BvR 1541/20)

Kurschus sagte, sie mahne in der aktuellen Corona-Lage an, „alles Menschenmögliche zu tun, damit es nicht zu einer Überlastung des Gesundheitswesens kommt“. „Nach wie vor ist eine möglichst hohe Impfquote dafür eine wichtige Voraussetzung“, fügte die westfälische Präses und oberste Repräsentantin der deutschen Protestanten hinzu.