Bundesdatenschutzbeauftragter hält Impfregister für möglich

Bundesdatenschutzbeauftragter hält Impfregister für möglich

Berlin (epd). Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hält grundsätzlich den Aufbau eines zentralen Impfregisters für möglich. Um unter den Gesichtspunkten des Datenschutzes darüber zu entscheiden, sollte die Politik zunächst jedoch die Ziele eines solchen Registers benennen, sagte Kelber den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Dienstag). Dann könne beurteilt werden, ob ein zentrales Impfregister „notwendig ist oder andere Maßnahmen ausreichen oder sogar besser geeignet sind“.

„Datenschutzrechtlich unmöglich ist ein nationales Impfregister nicht“, sagte Kelber. Über den Aufbau eines zentralen Impfregisters wird im Zusammenhang mit einer möglichen Corona-Impfpflicht diskutiert. Über diese wird der Bundestag voraussichtlich Anfang des nächsten Jahres auf der Grundlage fraktionsübergreifender Gruppenanträge beraten.