Oberlinhaus-Prozess: Staatsanwaltschaft fordert 15 Jahre Haft

Oberlinhaus-Prozess: Staatsanwaltschaft fordert 15 Jahre Haft

Potsdam (epd). Im Prozess um den gewaltsamen Tod von vier Schwerstbehinderten im evangelischen Oberlinhaus in Potsdam hat die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von 15 Jahren und die Unterbringung der Angeklagten in der Psychiatrie gefordert. Die 52-jährige damalige Mitarbeiterin der Wohneinrichtung für Behinderte habe sich mit den Gewalttaten Ende April des Mordes, des versuchten Mordes, der schweren Körperverletzung und der schweren Misshandlung von Schutzbefohlenen schuldig gemacht, sagte Staatsanwältin Maria Stiller in ihrem Plädoyer am Freitag am Landgericht Potsdam. (AZ: 21 Ks 6/21)

Wegen der diagnostizierten schweren Persönlichkeitsstörung der Angeklagten müsse jedoch von einer verminderten Schuldfähigkeit ausgegangen werden, sagte Stiller. Deshalb sollte von der bei Mord vorgesehenen lebenslangen Haftstrafe abgesehen werden. Die Angeklagte, die davor trotz großer Belastungen einen „tadellosen Lebenswandel“ aufgewiesen habe, habe „hinrichtungsgleich“ vier wehrlose Menschen getötet und eine weitere Bewohnerin schwer verletzt, betonte die Staatsanwältin. Die Taten seien „abgrundtief böse“. Ohne ihre Persönlichkeitsstörung wären diese jedoch so nicht passiert.

Die Nebenklage forderte kein bestimmtes Strafmaß. Das Urteil des Landgerichts Potsdam wird in der kommenden Woche erwartet. (AZ: 21 Ks 6/21)

Die psychiatrische Gutachterin hatte am Donnerstag über eine schwere emotionale Persönlichkeitsstörung der Angeklagten aus dem Borderline-Bereich berichtet und empfohlen, sie im Maßregelvollzug unterzubringen. Der Prozess hat am 26. Oktober begonnen.