Generalbundesanwalt: Täter von Hanau handelte alleine

Generalbundesanwalt: Täter von Hanau handelte alleine
Der Anschlag in Hanau im Februar 2020 wühlte die Bundesrepublik auf. Ein Täter hatte neun Menschen mit ausländischen Wurzeln, seine Mutter und dann sich selbst erschossen. Nach knapp zwei Jahren sind die Ermittlungen zum Abschluss gekommen.

Karlsruhe, Hanau (epd). Die Bundesanwaltschaft hat die Ermittlungen zum rassistischen Anschlag in Hanau am 19. Februar 2020 eingestellt. „Nach Ausschöpfung aller relevanten Ermittlungsansätze haben sich keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Beteiligung weiterer Personen als Mittäter, Anstifter, Gehilfen oder Mitwisser ergeben“, teilte die Bundesanwaltschaft am Donnerstag in Karlsruhe mit.

Insbesondere rechtfertigten die Ermittlungsergebnisse nicht die Annahme, dass der Vater von Tobias R. an dem Anschlag mitgewirkt oder von diesem im Vorfeld gewusst haben könnte. „Anhaltspunkte für eine Tatbeteiligung haben sich nicht ergeben.“ Auch eine Grundlage für die Annahme, dass er die Taten für möglich gehalten oder sogar gefördert habe, sei nicht vorhanden. Gegen den Vater des Täters hatten mehrere Angehörige von Todesopfern sowie Überlebende Strafanzeige erstattet. Sie warfen ihm Beihilfe zum Mord oder zumindest Nichtanzeige geplanter Straftaten vor.

Die Bundesanwaltschaft ist ihren Angaben zufolge rund 300 Hinweisen und Spuren zur Aufklärung der Hintergründe des Anschlags nachgegangen, insbesondere auch den Anregungen der Opferanwälte. Mehr als 400 Zeugen seien vernommen und mehrere Hundert sichergestellte Gegenstände untersucht worden. „Dabei haben sich keine Hinweise darauf ergeben, dass andere Personen in die Anschlagspläne von Tobias R. eingeweiht gewesen sein könnten. Weder physische noch psychische Förderungshandlungen sind zutage getreten“, schloss der Generalbundesanwalt.

Die Schusswaffen habe Tobias R. legal besessen. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass die Vorbesitzer oder Mitglieder von Schützenvereinen einen Anschlag durch ihn für möglich gehalten hätten. „Die im Zusammenhang mit der Tatvorbereitung stehenden Handlungen hat Tobias R. alleine und eigenverantwortlich vorgenommen“, fasste der Generalbundesanwalt zusammen. Das betreffe auch die Formulierung der von R. im Internet veröffentlichten Texte. „Ein in erheblichem Umfang übereinstimmendes Weltbild von Vater und Sohn mit extremistischen und verschwörungstheoretischen Tendenzen“ könne keine Teilnahme oder Mitwisserschaft des Vaters begründen.

Als Ergebnis der Ermittlungen hält der Generalbundesanwalt fest, dass Tobias R. aus einer rassistischen Motivation heraus am 19. Februar 2020 zwischen 21.55 und 22.01 Uhr in der Innenstadt von Hanau insgesamt neun Menschen mit ausländischen Wurzeln erschossen und zahlreiche weitere Menschen zum Teil schwer verletzt hat. Anschließend kehrte er in das auch von ihm bewohnte Elternhaus zurück, wo er zunächst seiner Mutter und dann sich selbst mit einer Schusswaffe das Leben nahm.

Nach dem Anschlag waren in Hanau Tausende zu Trauerkundgebungen zusammengekommen. Die Stadt am Main hat als eine Reaktion ein „Zentrum für Demokratie und Vielfalt“ gegründet, finanziert auch mit Bundes- und Landesmitteln. Ein Wettbewerb für die Gestaltung eines Denkmals wurde ausgelobt, die Preisträger sind gekürt. Die Stadt und das Land, das einen Opferfonds gründete, bemühen sich um die Unterstützung der Hinterbliebenen.

Der Hessische Landtag hat im Juli einen Untersuchungsausschuss eingesetzt, um mögliche Versäumnisse von Polizei und Behörden vor und nach dem Anschlag aufzuklären.