Georgien wegen unzureichenden Schutzes für LGBT-Demo verurteilt

Georgien wegen unzureichenden Schutzes für LGBT-Demo verurteilt

Brüssel, Straßburg (epd). Georgien ist vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zur Zahlung von 193.500 Euro Schadenersatz verurteilt worden, weil es Demonstranten für LGBT-Rechte nicht ausreichend gegen die Gewalt von Gegendemonstranten geschützt hat. Geklagt hatten 35 Personen und zwei Organisationen, wie der EGMR am Donnerstag in Straßburg erklärte. Demnach wurden bei den Geschehnissen am 17. Mai 2013 in Tiflis und der Aufarbeitung durch die Behörden das Verbot der unmenschlichen Behandlung, das Diskriminierungsverbot und das Recht auf Versammlungsfreiheit verletzt. (AZ: 73204/13 und 74959/13)

LGBT steht für Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transsexuelle. Aktivisten für die sexuellen Minderheiten hatten für den Mai-Tag eine Demonstration angemeldet. Dagegen stellten sich laut EGMR 35.000 bis 40.000 Gegendemonstranten, die die Aktivisten unter anderem mit Stöcken, Steinen und Beleidigungen angriffen und durch die Stadt hetzten. Körperlich verletzt wurde demnach mindestens eine Person, der EGMR ging daneben auf die intensive Angst der Betroffenen vor der Übermacht der Angreifer ein.

Polizisten halfen einerseits LGBT-Demonstranten zu entkommen. Andererseits hätten Polizisten auch den Sicherheitskordon für diese geöffnet, seien untätig geblieben oder hätten sogar selbst Vorurteile zu erkennen gegeben, so das Gericht. Davon abgesehen hätten die Behörden angesichts der bekannten verbreiteten Homophobie in Georgien den Schutz besser vorbereiten und die Geschehnisse wirksamer aufarbeiten müssen.