Sachsenhausen-Prozess gegen früheren KZ-Wachmann wird verlängert

Sachsenhausen-Prozess gegen früheren KZ-Wachmann wird verlängert
Es ist einer der letzten NS-Prozesse gegen Personal von Konzentrationslagern: Ein 101-jähriger früherer Wachmann im KZ Sachsenhausen muss sich seit Oktober wegen Beihilfe zum Mord verantworten. Nun sollen weitere Überlebende gehört werden.

Brandenburg an der Havel (epd). Der NS-Prozess gegen einen früheren SS-Wachmann des Konzentrationslagers Sachsenhausen wird bis Ende März 2022 verlängert. Es sei unter anderem geplant, zusätzliche Zeugen zu hören, darunter voraussichtlich auch drei weitere Überlebende des Konzentrationslagers, sagte der Vorsitzende Richter der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Neuruppin, Udo Lechtermann, am Donnerstag dem Evangelischen Pressedienst (epd). Bislang waren 20 Verhandlungstage bis Anfang Januar vorgesehen. Nun wurden zwölf weitere Termine vom 27. Januar bis zum 25. März anberaumt. (AZ: 11 Ks 4/21)

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 101-jährigen Angeklagten Josef S. aus Brandenburg Beihilfe zum Mord in mindestens 3.518 Fällen vor. In dem Verfahren geht es unter anderem um die Erschießung sowjetischer Kriegsgefangener, die Ermordung von Häftlingen durch den Einsatz von Giftgas und allgemein um die Tötung von Häftlingen durch die Schaffung und Aufrechterhaltung lebensfeindlicher Bedingungen. Das Strafmaß liegt zwischen 3 und 15 Jahren.

Der Prozess wurde am 7. Oktober eröffnet. Das Landgericht Neuruppin hat die Verhandlung nach Brandenburg an der Havel verlegt, damit sie in der Nähe des Wohnortes des Angeklagten stattfindet. Am 15. Verhandlungstag am Donnerstag setzte der historische Sachverständige Stefan Hördler den Vortrag seines Gutachtens zum KZ Sachsenhausen und dessen SS-Personal fort. Josef S. war dort der Anklage zufolge in mehreren SS-Kompanien unter anderem als Rottenführer im Einsatz.

Den Ausführungen von Hördler zufolge liegt unter anderem nahe, dass S. auch an der Ausbildung von Wachpersonal beteiligt war. Er habe zu den Mitgliedern des Wachbataillons gehört, die dort besonders lange im Dienst waren, sagte der Historiker. Der Angeklagte habe zu den „bewährten Kommandoangehörigen“ gehört, denen auch die Gewaltriten im Konzentrationslager bekannt gewesen sein müssen. Die Beförderung zum SS-Rottenführer sei ohne gute Beurteilung unwahrscheinlich gewesen.

Nebenklageanwalt Thomas Walther sagte dem epd, die Zugehörigkeit von S. zur ersten Kompanie des Wachbataillons von Sachsenhausen deute stark darauf hin, dass er zu einer Einheit gehörte, die aus sehr erfahrenen Wachleuten bestand, die auch jederzeit zu sogenannten Sonderaufgaben bereit gewesen seien. Verschiedenes spreche dafür, dass er „ein herausgehobener Wachmann“ mit Erfahrung in dem Bereich gewesen sei, „der mit der Vernichtung von Menschenleben in enger Verbindung steht“.

Im KZ Sachsenhausen waren von 1936 bis 1945 mehr als 200.000 Menschen inhaftiert. Zehntausende von ihnen wurden ermordet oder kamen auf andere Weise ums Leben.

Den Ermittlungen zufolge hat der Angeklagte in der Zeit zwischen dem 23. Oktober 1941 und dem 18. Februar 1945 im KZ Sachsenhausen als SS-Wachmann gearbeitet, zuletzt vom 6. Dezember 1944 bis zum 18. Februar 1945 in der ersten Kompanie. Im Zuge der Ermittlungen wurden unter anderem Dokumente aus der Gedenkstätte Sachsenhausen, dem Bundesarchiv in Berlin und der Stasi-Unterlagenbehörde ausgewertet und drei KZ-Überlebende als Zeugen vernommen. Der in Litauen geborene S. bestreitet bislang, Wachmann in Sachsenhausen gewesen zu sein.