Völkermord an Rohingya: Argentinische Justiz eröffnet Verfahren

Völkermord an Rohingya: Argentinische Justiz eröffnet Verfahren

London, Buenos Aires (epd). Ein Gericht in Argentinien hat entschieden, ein Verfahren wegen Völkermordes an den verfolgten Rohingya aus Myanmar zu eröffnen. Das teilte die Exilgruppe „Burmese Rohingya Organisation UK“ (Brouk) am Sonntag in London mit. Als Hauptverantwortliche werden den Angaben zufolge Myanmars Militärs genannt. Brouk wertete die Entscheidung der argentinischen Richter als „historisch“. Ermöglicht wird diese durch das Prinzip „universeller Rechtsprechung“. Demnach kann die Justiz eines Landes bestimmte schwerwiegende Verbrechen verfolgen, auch wenn diese nicht in ihrem Hoheitsgebiet begangen wurden.

Im November 2019 hatten die „Burmese Rohingya Organisation UK“ sowie mehrere Opfer Klage gegen die damalige De-facto-Regierungschefin Aung San Suu Kyi sowie hochrangige Militärs eingereicht, darunter den jetzigen Juntachef Min Aung Hlaing. Dieser hatte die Regierung unter Suu Kyi am 1. Februar gestürzt. Vertreten wird Brouk durch den argentinischen Anwalt Tomás Ojéa Quintana, von 2008 bis 2014 UN-Sonderberichterstatter für Myanmar. „Gerechtigkeit für die jahrzehntelange Entmenschlichung und Ermordung der Rohingya in Myanmar ist jetzt in Reichweite“, betonte Brouk-Präsident Tun Khin. Zugleich ginge es um Gerechtigkeit für all jene, die unter der brutalen Herrschaft des Militärs gelitten hätten. Dazu gehörten Tausende, die seit dem Putsch im Februar getötet, verletzt, gefoltert oder verschleppt worden seien.

In dem mehrheitlich buddhistischen südostasiatischen Land werden die muslimischen Rohingya seit langem brutal verfolgt und diskriminiert. Allein bei der Militäroffensive von Ende August 2017 flohen etwa 800.000 Angehörige der Volksgruppe über die Grenze nach Bangladesch. UN-Ermittler und Menschenrechtler sprechen von Völkermord.

Mit den Gräueltaten beschäftigt sich auch die Justiz in den Niederlanden. Im Januar 2020 hatte der Internationale Gerichtshof in Den Haag angeordnet, dass Myanmar die Rohingya vor Völkermord schützen müsse. Zugleich ermittelt das ebenfalls in Den Haag ansässige Weltstrafgericht. Zwar ist Myanmar kein Mitgliedsstaat des Tribunals, Bangladesch aber schon. Mit dem Entscheid in Buenos Aires ist zugleich geklärt, dass Argentiniens Justiz dem Weltstrafgericht nicht in die Quere kommt, sondern die Aufarbeitung der Verbrechen ergänzt.