Keine Opferentschädigung nach Selbstjustiz

Keine Opferentschädigung nach Selbstjustiz

Stuttgart (epd). Wer Selbstjustiz nach erlittenem Unrecht übt, kann keine Opferentschädigung verlangen. Der Staat habe ein Monopol für die Verbrechensbekämpfung und sei deswegen für den Schutz der Bürger vor Schädigungen durch kriminelle Handlungen verantwortlich, heißt es in einem am Donnerstag in Stuttgart veröffentlichten Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg. (Az.: L 6 VG 815/20). Dies habe der Kläger durch seine Selbstjustiz in hohem Maße missachtet.

Der Kläger hatte geltend gemacht, im Januar 2014 von seiner Nachbarin und deren Familie sowie von weiteren Personen beleidigt und mit einem Messer bedroht worden zu sein. Weil er sich am Tag darauf an der Nachbarin rächte, war deswegen im Mai 2015 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 16 Monaten verurteilt worden.

Weil seine Nachbarin und weitere Personen am Vortag versucht hätten, ihn umzubringen, beantragte er im Juni 2017 Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz. Das Land Baden-Württemberg lehnte seinen Antrag ab.