Gefälschte Impfpässe: Justizministerium will Rechtslage klarstellen

Gefälschte Impfpässe: Justizministerium will Rechtslage klarstellen

Berlin (epd). Nach Unsicherheiten bei der strafrechtlichen Beurteilung von gefälschten Impfnachweisen will das Bundesjustizministerium für Klarheit sorgen. Eine Prüfung der Rechtslage habe ergeben, dass es keine Strafbarkeitslücke gebe, sagte eine Sprecherin am Freitag in Berlin. Dennoch sei es wichtig, Unsicherheiten auszuräumen. Das Ministerium wolle daher einen Vorschlag zur Änderung des Strafgesetzbuches vorlegen, „der die Rechtslage klarstellt“.

Deutlich werden soll dadurch nach Worten der Ministeriumssprecherin, dass die Fälschung von Impfzertifikaten sowie die Nutzung immer sanktioniert werden kann, und etwa nicht nur, wenn die vermeintlichen Nachweise bei Behörden oder Versicherungen vorgezeigt werden, wie es einige bislang angenommen haben. Im Zuge der Corona-Impfungen registrierten die Bundesländer in mindestens Hunderten Fällen Fälschungen von Impfzertifikaten. Eine Umfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) Mitte Oktober zeigte, dass über die rechtliche Beurteilung der Herstellung, Verbreitung sowie Nutzung der Fälschungen unterschiedliche Auffassungen existieren. Einige Bundesländer sowie die Konferenz der Justizminister und -ministerinnen der Bundesländer forderten zudem eine Verschärfung der möglichen Strafen.

Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums betonte, dass bereits jetzt die Polizei bei der Entdeckung gefälschter Impfnachweise Strafanzeige erstatte. Regierungssprecher Steffen Seibert betonte, die Nutzung gefälschter Impfzertifikate sei „keine Lappalie“. Wer sie nutze, spiegele den Menschen in der Umgebung einen Gesundheitsschutz vor, den er nicht habe. „Und damit gefährdet er sie“, betonte er.