Sachsenhausen-Prozess gegen früheren KZ-Wachmann wird fortgesetzt

Sachsenhausen-Prozess gegen früheren KZ-Wachmann wird fortgesetzt

Brandenburg an der Havel (epd). Im NS-Prozess gegen einen früheren Wachmann des Konzentrationslagers Sachsenhausen hat der sechste Verhandlungstag begonnen. Für Freitag waren der Sohn eines von den Nazis ermordeten französischen Widerstandskämpfers und der psychiatrische Sachverständige, der die Verhandlungsfähigkeit des 100-jährigen Angeklagten Josef S. untersucht hat, vor dem Landgericht Neuruppin als Zeugen geladen. Josef S. wird Beihilfe zum Mord in mindestens 3.518 Fällen vorgeworfen. (AZ: 11 Ks 4/21)

Am Donnerstag hatte der 92-jährige Emil Farkas, der mit 15 Jahren nach Sachsenhausen deportiert worden war und den NS-Terror überlebte, eindringlich an den Angeklagten appelliert, sein Schweigen zu brechen und den Mut aufzubringen, über die Zeit zu reden. Der 78 Jahre alte Nebenkläger André Lassague, der am Freitag als Zeuge aussagen wollte, habe seinen Vater nie kennengelernt, sagte sein Rechtsanwalt Thomas Walther kurz vor Verhandlungsbeginn.

Der Prozess wurde vom Landgericht Neuruppin nach Brandenburg an der Havel verlegt, damit der Angeklagte einfacher zum Verhandlungsort kommen kann.

Den Ermittlungen zufolge arbeitete der Angeklagte in der Zeit zwischen dem 23. Oktober 1941 und dem 18. Februar 1945 im KZ Sachsenhausen als SS-Wachmann. Im Zuge der Ermittlungen wurden unter anderem Dokumente aus der Gedenkstätte Sachsenhausen, dem Bundesarchiv in Berlin und der Stasi-Unterlagenbehörde ausgewertet und drei KZ-Überlebende als Zeugen vernommen.

Der Angeklagte hatte sich bei seiner Vernehmung am zweiten Prozesstag für unschuldig erklärt. In der Befragung zu seinem Lebenslauf hatte er sich zwar zu Kindheit und Armeezeit in Litauen, Kriegsgefangenschaft und der Zeit in der DDR geäußert, jedoch nicht zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft.