Gericht: Kein Menschenrecht auf Wahlcomputer für Behinderte

Gericht: Kein Menschenrecht auf Wahlcomputer für Behinderte

Straßburg (epd). Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Klage eines Mannes aus Slowenien abgewiesen, der 2019 nach eigenen Angaben wegen seiner Muskeldystrophie nicht an den Wahlen zum Europaparlament teilgenommen hatte. Den slowenischen Behörden konnte keine Verletzung der Menschenrechte angelastet werden, da sie unter anderem die Briefwahl und Hilfe beim Ausfüllen der Wahlunterlagen durch andere Personen für derartige Fälle vorsehen, heißt es in dem am Dienstag in Straßburg gefällten Urteil. Der Einsatz von Wahlmaschinen als Alternative kann demnach, auch wegen ihrer Kosten, nicht pauschal von einem Staat verlangt werden. (AZ: 34591/19) Der Kläger ist inzwischen verstorben.

In dem Fall ging es noch um eine weitere Klage eines Mannes, der ebenfalls wegen Muskeldystrophie angeblich nicht an den Europa-Wahlen teilnehmen konnte. Laut Unterlagen slowenischer Behörden hatte er aber teilgenommen, so der EGMR. Auch diese Klage wurde abgewiesen.